Augsburg – Am Mittwoch, den 11. März 2026, kontrollierte die Polizei in Hochfeld einen 18-jährigen Deutschen auf einem Zweirad. Der junge Mann war auf der Konrad-Zuse-Straße mit einem alten, grünen Versicherungskennzeichen unterwegs. Die Polizei stellte fest, dass der Fahrer ohne gültige Versicherung unterwegs war, was in Deutschland nicht zulässig ist. Es gibt eine EScooter Versicherungspflicht in Deutschland, die besagt, dass alle elektrischen Zweiräder ausreichend versichert sein müssen. Der Mann wurde daraufhin über die gesetzlichen Bestimmungen informiert und musste sein Fahrzeug abstellen. Bei der Kontrolle handelte es sich um eine alkoholbedingte Verkehrskontrolle in Augsburg, da die Polizei regelmäßig auf verdächtige Situationen achtet. Der junge Mann wurde zusätzlich gebeten, einen Atemalkoholtest durchzuführen, um sicherzustellen, dass er nicht unter dem Einfluss von Alkohol stand.
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Gegen 8:00 Uhr stoppten die Beamten den 18-Jährigen, der keine aktuelle Versicherung vorweisen konnte. Die Fahrt wurde daraufhin von den Beamten untersagt. Die Polizei hat Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Bei der Kontrolle fiel den Beamten zusätzlich auf, dass der Fahrer nervös wirkte. Dies führte zu weiteren Maßnahmen, und bei einer Durchsuchung des Fahrzeugs kam es zum Drogenfund bei 19Jährigem in Wemding, was die Situation zusätzlich komplizierte. Nun sehen sich die Ermittler mit mehreren Verstößen konfrontiert.
Wichtige Information für Verkehrsteilnehmer
Die Polizei erinnert alle Verkehrsteilnehmer daran, die Gültigkeit ihrer Versicherungskennzeichen an Kleinkrafträdern zu überprüfen. Ab dem 1. März 2026 sind nur noch schwarze Versicherungskennzeichen gültig, die bis zum 28. Februar 2027 verwendet werden können. Die Nutzung alter Kennzeichen führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.




