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Bundespolizei verbietet Pyrotechnik an Hauptbahnhöfen Nürnberg und Augsburg über Jahreswechsel zur Sicherheitserhöhung



Die Bundespolizeidirektion München hat für einen festgelegten Zeitraum vom 28. November 2025 bis zum 4. Januar 2026 strengere Sicherheitsmaßnahmen an den Hauptbahnhöfen Nürnberg und Augsburg beschlossen. In dieser Zeit ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände, einschließlich Silvesterböller und Raketen, strikt untersagt.

Verbesserte Sicherheit zu Silvester

Um die öffentliche Sicherheit während der ereignisreichen Silvesternacht zu gewährleisten, verstärkt die Bundespolizei ihre Präsenz am Hauptbahnhof Nürnberg. Ziel dieser Maßnahme ist es, Gewaltstraftaten und das unkontrollierte Zünden von Feuerwerkskörpern zu verhindern und somit die Sicherheit des erhöhten Reiseverkehrs über den Jahreswechsel zu gewährleisten.

Strenge Kontrollen der Allgemeinverfügung

Die Bundespolizei ist dazu angehalten, die Einhaltung der Verfügung aktiv zu überwachen. Bei Verstößen können die betroffenen Gegenstände konfisziert werden. Zusätzlich zur möglichen Einleitung eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens kann ein Zwangsgeld verhängt werden. Weitere Maßnahmen, wie Platzverweise oder Bahnhofssperren, sind ebenfalls möglich.

Zusammenarbeit und Definitionen

Diese Maßnahmen wurden in enger Zusammenarbeit mit der Polizei des Landes Bayern und der Deutschen Bahn AG entwickelt. Nach dem Waffenrecht bedeutet “Mitführen”, dass Böller und Raketen außerhalb des persönlichen geschützten Bereichs nicht griffbereit sein dürfen. Details über die gesetzlichen Vorschriften und deren Bedeutung sind entsprechend festgelegt.

Alfred Ingerl
Alfred Ingerl
Alfred Ingerl ist freier Redakteur aus dem Bereich Blaulicht für Augsburg, Bayerisch-Schwaben und Bayern.

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