Weil er einen Notarztwagen bei einer Einsatzfahrt auf der B17 in Augsburg über mehrere Kilometer behindert hat, ist ein 36-jähriger Autofahrer am Montag (12. Oktober) vom Amtsgericht Augsburg zu einer Geldstrafe von 13.500 Euro verurteilt worden. Zudem verlor der Mann seinen Führerschein. Durch sein Verhalten hatte sich ein lebenswichtiger Rettungseinsatz um fünf Minuten verzögert.
Autofahrer nutzte Rettungswagen zum Rasen
Der Vorfall ereignete sich im Juni 2025 auf der Bundesstraße 17 in Augsburg. Ein Notarztwagen war mit Blaulicht und Martinshorn zu einem medizinischen Notfall unterwegs. Während andere Verkehrsteilnehmer Platz machten, blieb der damals 35-jährige Autofahrer vor dem Einsatzfahrzeug. Dabei soll er die Situation gezielt ausgenutzt haben, um selbst schneller voranzukommen. Statt die Fahrbahn freizugeben, fuhr er vor dem Rettungswagen her und nutzte die durch dessen Sondersignale entstehenden Lücken im Verkehr. Auch auf zusätzliche Warnsignale der Rettungskräfte reagierte der Mann nicht. Über eine Strecke von rund sechs Kilometern zwischen den Anschlussstellen Leitershofen und Haunstetten-Inningen behinderte er den Notarztwagen.
Notarzt erreichte Patienten fünf Minuten später
Die Fahrt hatte unmittelbare Folgen für den Rettungseinsatz. Der Notarzt erreichte den Patienten nach Angaben der Anklage mit einer Verspätung von fünf Minuten. Hinzu kam, dass der Autofahrer während seiner Fahrt die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten haben soll.
Gericht verhängt 180 Tagessätze und Führerscheinentzug
Das Amtsgericht Augsburg sprach den inzwischen 36-Jährigen wegen Nötigung und der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen schuldig. Der Richter verhängte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu jeweils 75 Euro. Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von 13.500 Euro. Darüber hinaus wurde dem Mann die Fahrerlaubnis entzogen. Frühestens nach Ablauf von zwei Jahren darf er eine neue Fahrerlaubnis beantragen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

