Anwaltverein fordert Ende der Strafbarkeit von Schwarzfahren

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) drängt auf eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens im öffentlichen Nahverkehr. Derzeit gilt das Fahren ohne Fahrschein in Deutschland als Straftat. Ein Zustand, den der Verein für sozialpolitisch verfehlt hält.

Fahrkartenkontrolle (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

„Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens“, sagte Swen Walentowski, Leiter politische Kommunikation und Medien des DAV, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz). Dem Verein zufolge belaufen sich die Kosten für Verfahren und Haftstrafen auf rund 200 Millionen Euro jährlich, finanziert vom Steuerzahler. Eine Entkriminalisierung sei daher „überfällig“.

Aus Sicht des DAV trifft die Strafverfolgung besonders finanziell schwächere Menschen. Schwarzfahren sei ein „Armutsdelikt“, so Walentowski. „Verfolgt werden vor allem Menschen, die sich den Fahrschein nicht leisten können.“ Statt deren Mobilität gezielt zu fördern, würden erhebliche öffentliche Mittel in ihre Bestrafung gesteckt – für Walentowski ein „sozialpolitischer Irrsinn“.

Kritisch sieht der Anwaltverein auch, dass die Forderungen der Verkehrsunternehmen strafrechtlich abgesichert werden. Das sei „kaum zu rechtfertigen“, mahnte Walentowski bei noz. „Wenn Sie Ihre Stromrechnung nicht bezahlen, käme auch niemand auf die Idee, die Staatsanwaltschaft einzuschalten.“

Auch eine bloße Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit greife zu kurz, warnt der DAV. Zwar entfiele damit die Ersatzfreiheitsstrafe, Betroffene könnten jedoch weiterhin durch Erzwingungshaft im Gefängnis landen.

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DTS Nachrichtenagentur
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Autor dieses Artikel ist unser Partner, die dts Nachrichtenagentur.

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