Brücken im Neu-Ulmer Stadtgebiet werden geprüft

Die Brücken und Brückenbauwerke in der Stadt Neu-Ulm müssen alle drei Jahre auf ihren Zustand hin untersucht werden. In diesem Jahr stehen ab Montag, 15. Mai turnusmäßig wieder Bauwerksprüfungen an diversen Brücken im Stadtgebiet an.

Foto: Dominik Mesch

Für die Prüfung einiger Brücken kommen Hebebühnen oder Untersichtgeräte zum Einsatz. Für den Zeitraum der Prüfung kommt es daher teilweise zu Sperrungen. Folgende Brücken werden geprüft:

Montag, 15. Mai: Bauwerk über die Bahngleise Am Kapellenberg

Hierbei werden die Bauteile geprüft, die außerhalb der Gleisanlagen liegen. Um die Flügelwände bis zu den Widerlagern zu erreichen, kommt ein Hubsteiger zum Einsatz.
Aufgrund der beengten Verhältnisse muss die Fahrbahn für den Verkehr voll gesperrt werden. Der Mittelteil der Brücke wird in Abstimmung mit der Deutschen Bahn gesondert unter entsprechenden Auflagen geprüft.

Dienstag, 16. und Mittwoch, 17. Mai: Geh- und Radwegbrücke sowie Straßenbrücke in der
Wiblinger Straße
 
Das Bauwerk Geh- und Radweg über den Illerkanal darf nicht befahren werden und muss von „außerhalb“ mit einem Brückenprüfgerät angefahren werden. Die Brücke wird daher
komplett gesperrt. Der Geh- und Radwegverkehr wird ortsnah am Bauwerk vorbeigeleitet.

Montag, 22. und Dienstag, 23. Mai: Friedrichsausteg

Der Steg muss für die zweitägige Prüfung komplett gesperrt werden. Eine Umleitung über die Gänstorbrücke wird eingerichtet.

Mittwoch, 24. Mai:Brücke im Steinheimer Weg über die Kammer-Krummen-Straße von Offenhausen nach Pfuhl

Die Prüfung erfolgt mit einem Hubsteiger von der unten liegenden Fahrbahn aus. Die Kammer-Krummen-Straße wird je nach Prüfrichtung jeweils halbseitig gesperrt und der
Verkehr an der Prüfstelle vorbeigeleitet.

Donnerstag, 25. Mai: Brücke über die Gleise in Verlängerung der Max-Eyth-Straße

Konstruktionsteile wie Rampen, Stützen und Überbau werden zunächst außerhalb der Gleisanlagen geprüft. Die Rampen werden während der Prüfung nicht gesperrt. Im Bereich der Bahngleise kann nur in sogenannten Sperrpausen in Rücksprache mit der Bahn geprüft werden. Dazu muss die Stromführung der Fahrleitungsdrähte unterbrochen werden.
Die Prüfzeiten und Prüftakte werden also von der Bahn vorgegeben. 
 
Aufgrund der Sperrungen kann es im Bereich der jeweiligen Brücken zu Verkehrseinschränkungen kommen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für mögliche Behinderungen.

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