Ein arbeitsreiches Osterwochenende hat die Bundespolizeiinspektion Freilassing hinter sich. Zwischen dem 3. und 6. April stellten die Beamten bei Kontrollen zahlreiche Verstöße gegen das Aufenthalts-, Waffen- und Betäubungsmittelgesetz fest. Zudem konnten sie Fahndungserfolge verbuchen und bestehende Haftbefehle vollstrecken.
Kontrolle in Adelstetten führt zu Rückführung in die Türkei
Am Samstag, dem 4. April, kontrollierten Bundespolizisten in Adelstetten einen 34-jährigen türkischen Staatsangehörigen, der als Fahrgast eines Uber-Fahrzeugs unterwegs war. Der Fahrer hatte die Polizei zuvor wegen des auffälligen Verhaltens des Passagiers informiert. Der Mann konnte sich nur mit einem türkischen Reisepass ausweisen. Ein Abgleich ergab, dass er zuvor nach Österreich zurückgewiesen wurde. Wegen Verdachts auf unerlaubte Einreise und Aufenthalt wurde seine Rückführung noch am selben Tag vom Flughafen München in die Türkei veranlasst.
Internationale Haftbefehle und Verhaftungen am Wochenende
Ebenfalls am Samstag, gegen 15:00 Uhr, wurde ein 23-jähriger Kolumbianer am Bahnhof Traunstein kontrolliert. Auch er konnte sich nicht ausweisen, und ein Datenabgleich ergab einen Haftbefehl des Amtsgerichts Bamberg. Der Mann war wegen Diebstahls zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Am Tag der Kontrolle hatte er noch 184 Tage zu verbüßen und wurde daher in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am gleichen Tag wurde bei einer Kontrolle eines grenzüberschreitenden Zuges ein 33-jähriger Pole mit sieben offenen Aufenthaltsermittlungen und vier Haftbefehlen festgestellt. Er führte zudem keinen gültigen Fahrschein mit sich. Die Haftbefehle standen im Zusammenhang mit Diebstahl, und die Ermittlungen betrafen auch gefährliche Körperverletzung und Bedrohung. Er wurde am nächsten Tag einem Richter vorgeführt und dann inhaftiert.
Haftbefehle wegen Körperverletzung und Urkundenfälschung
Am Sonntag, dem 5. April, kontrollierten die Beamten auf der A8 einen 22-jährigen Rumänen, der aufgrund eines Haftbefehls wegen gefährlicher Körperverletzung gesucht wurde. Auch er wurde nach der Vorführung beim Richter inhaftiert.
Am Ostermontag, dem 6. April, wurde ein 26-jähriger Deutscher am Bahnhof Traunstein überprüft. Gegen ihn bestanden zwei Haftbefehle wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Ein gefälschter Führerschein wurde bei ihm gefunden, was den Verdacht der Urkundenfälschung erhärtete. Da der Mann die Geldstrafen von insgesamt 29.376 Euro nicht zahlen konnte, wurde auch er inhaftiert.



