München (ots) – Die Bundespolizeidirektion München, zuständig für grenzpolizeiliche Aufgaben in Bayern, hat aktuelle Feststellungen zu unerlaubten Einreisen an Land- und Luftgrenzen veröffentlicht. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 9.817 Personen, die illegal die Grenze überschreiten wollten, direkt an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben.
Grenzkontrollen nach Wiedereinführung
Seit dem 16. September 2024 führt die Bundespolizei auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Zwischen dem 16. September 2024 und dem 30. September 2025 wurden dabei 16.526 unerlaubte Einreisen festgestellt. Davon entfielen 12.934 auf die Grenze zu Österreich (AUT) und 3.592 auf die Grenze zu Tschechien (CZE). In derselben Periode wurden 10.480 Personen an der Einreise gehindert, darunter 583 Personen mit einer Wiedereinreisesperre für Deutschland. Zudem wurden 882 Schleuser vorläufig festgenommen. Außerdem konnten 3.335 offene Haftbefehle vollstreckt werden, und 229 Personen aus extremistischen Kreisen wurden identifiziert.
Erkenntnisse seit Mai 2025
Im Zeitraum vom 8. Mai bis 30. September 2025 wurden an den Landgrenzen 8.153 unerlaubte Einreisen festgestellt, davon 6.219 an der österreichischen und 1.934 an der tschechischen Grenze. Darüber hinaus erfolgten 5.551 Zurückweisungen oder Zurückschiebungen. Dabei handelte es sich bei 378 Fällen um Asylentscheidungen nach § 18 (2) AsylG. Auch wurden 34 Personen aus vulnerablen Gruppen identifiziert.
Sicherheitsmaßnahmen
Im Rahmen dieser Kontrollen wurden 274 Personen mit Wiedereinreisesperren gestoppt, darunter 233 an der Grenze zu Österreich und 41 an der Grenze zu Tschechien. Zudem wurden 470 Schleuser gefasst, und 1.815 offene Haftbefehle vollstreckt. 137 Personen aus dem extremistischen Spektrum (PMK-Treffer) wurden identifiziert. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die innere Sicherheit zu gewährleisten und irreguläre Sekundärmigration zu reduzieren.
Die Kontrollen betreffen neben den Landgrenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. Die Daten stammen aus der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei und sind bis einschließlich Dezember 2025 erfasst.
Weitere Informationen sind über die Bundespolizei abrufbar.

