Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilte, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
Im 1. Quartal 2026 wurden 6 275 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Das waren 6,5 Prozent mehr als im Vorjahresquartal. Die Forderungen der Gläubiger aus den im 1. Quartal 2026 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 9,3 Milliarden Euro. Im 1. Quartal 2025 hatten die Forderungen bei rund 19,9 Milliarden Euro gelegen. Dieser Rückgang der Forderungen trotz steigender Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im 1. Quartal 2025 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im 1. Quartal 2026.
Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im 1. Quartal 2026 insgesamt 17,7 Unternehmensinsolvenzen. Am höchsten war die Insolvenzhäufigkeit im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 32,1 Fällen je 10.000 Unternehmen. Danach folgte das Gastgewerbe mit 30,3 Fällen und das Baugewerbe mit 26,7 Insolvenzen.
Im März 2026 gab es zudem 7.462 Verbraucherinsolvenzen, so die Statistiker weiter. Das waren 18,9 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Für das 1. Quartal 2026 wurden 19.679 Verbraucherinsolvenzen gemeldet. Das bedeutet einen Anstieg von 6,0 Prozent gegenüber dem 1. Quartal 2025.

