Alle Fahrerlaubnisinhaber, die ab 1971 geboren sind und noch im Besitz eines alten grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sind, dass sie diesen bis zum 19. Januar 2025 umtauschen müssen. Nach Ablauf dieser Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit als Nachweisdokument.
Ausnahmen für EU-Führerscheininhaber
Fahrerlaubnisinhaber derselben Geburtsjahrgänge, die bereits einen EU-Führerschein im modernen Scheckkartenformat besitzen, sind von diesem Umtausch nicht betroffen und müssen ihren Führerschein derzeit nicht wechseln.
Antragstellung leicht gemacht
Zuständig für den Umtausch ist die jeweilige Führerscheinstelle. Die Antragstellung für den Umtausch kann im Landkreises Dillingen a.d.Donau bequem auf dem Postweg erfolgen. Das erforderliche Antragsformular steht auf der Internetseite des Landratsamtes unter der Rubrik „Landkreis und Bürgerservice – Formulare – Führerscheinstelle“ zum Download bereit. Alternativ können die Betroffenen auch persönlich in der Führerscheinstelle vorsprechen. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, online einen Termin über die Homepage des Landkreises zu buchen.
Frühzeitige Antragstellung empfohlen
Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens zum Jahresende und der längeren Herstellungsdauer für die neuen Kartenführerscheine bei der Bundesdruckerei wird allen betroffenen Fahrerlaubnisinhabern geraten, ihren Antrag auf Umtausch möglichst zeitnah einzureichen. So kann ein fristgerechter Umtausch sichergestellt werden.


