Keime im Trinkwasser der Burgheimer Gruppe | Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen erlässt Abkochanordnung

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Presse Augsburg
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Bei einer Routinebeprobung des Trinkwassers der Burgheimer Gruppe wurden  in einem Hochbehälter coliforme Bakterien nachgewiesen. Bis das Erreichen  einer einwandfreien Trinkwasserqualität wieder sichergestellt ist, hat das  Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen eine sofortige Abkochanordnung  erlassen.  

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Eine Chlorung erfolgt nicht, da durch das Abkochen eine ausreichende  Desinfektion des Wassers gewährleistet ist. Eine unmittelbar nach Mitteilung  der Befunde durch das Untersuchungslabor am heutigen Tag vom  Gesundheitsamt durchgeführte Ortsbesichtigung ergab bislang keinen Hinweis  für die Ursache des Keimeintrags in das Trinkwasser der Burgheimer Gruppe.  Weitere Proben wurden vom Wasserversorger bereits gezogen. Durch den  Nachweis von coliformen Bakterien ist die Übertragung von Krankheiten wie  z.B. Durchfall über das Trinkwasser nicht ausgeschlossen. Laut  Gesundheitsamt soll deshalb ab sofort das Trinkwasser der Burgheimer  Gruppe unbedingt nur noch in abgekochtem Zustand benutzt werden.  

Die Bürgerinnen und Bürger sollen bis zur Aufhebung des Abkochgebotes  bitte die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes befolgen: 

  • Leitungswasser nur abgekocht trinken. 
  • Das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über  mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers  ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. 
  • Für die Zubereitung von Nahrung (auch Waschen von Obst und Gemüse)  und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden. 
  • Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, können im  Geschirrspülautomaten bei über 60 Grad und darüber hinaus gereinigt  werden. 
  • Das Leitungswasser für das Zähneputzen und andere Zwecke kann ohne  Einschränkung genutzt werden. 

Für Rückfragen zur Trinkwasserhygiene steht der Zweckverband zur  Wasserversorgung der Burgheimer Gruppe unter der Telefonnummer  08432/1551 zur Verfügung. 

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Betroffen sind folgende Gemeinden bzw. Gemeindeteile:  

Markt Burgheim: 

Burgheim 
Dezenacker/Längloh 
Illdorf 
Kunding




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