Offenbar Anschlag geplant | Vier mutmaßlichen HAMAS-Mitglieder in Berlin festgenommen

Die Bundesanwaltschaft hat heute (14. Dezember 2023) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs den im Libanon geborenen Abdelhamid Al A., den ägyptischen Staatsangehörigen Mohamed B. sowie den niederländischen Staatsangehörigen Nazih R.festnehmen lassen. Vorläufig festgenommen wurde weiter der im Libanon geborene Ibrahim El-R.

Symbolbild

Die Festnahme von Abdelhamid Al A., Mohamed B. und Ibrahim El-R. erfolgte durch Beamte des Bundeskriminalamts in Berlin. Nazih R. wurde auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs durch die niederländische Polizei in Rotterdam festgenommen.

Die Beschuldigten sind der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung dringend verdächtig (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 StGB).

Abdelhamid Al A., Mohamed B., Ibrahim El-R. und Nazih R. sind seit Jahren Mitglieder der HAMAS und beteiligten sich an Auslandsoperationen der Vereinigung. Sie verfügten über eine enge Anbindung an Führungskräfte der „Izz al-Din al-Qassem“-Brigaden. Hierzu gehörte auch der vor kurzem getötete stellvertretende Kommandeur der „Izz al-Din al-Qassem“-Brigaden, Khalil Hamed Al Kharraz. Spätestens ab dem Frühjahr 2023 war Abdelhamid Al A. damit befasst, im Auftrag der HAMAS ein Erddepot mit Waffen in Europa ausfindig zu machen, das die Organisation dort in der Vergangenheit konspirativ angelegt hatte. Seine Weisungen nahm er von Führungskadern der HAMAS im Libanon entgegen. Die Waffen sollten nach Berlin verbracht und für mögliche Anschläge auf jüdische Einrichtungen in Europa bereitgehalten werden. Im Oktober 2023 machten sich Abdelhamid Al A., Mohamed B. und Nazih R. in unterschiedlicher Personenzusammensetzung mehrfach von Berlin aus auf die Suche nach den Waffen. Unterstützt wurden sie dabei von Ibrahim El-R.

Abdelhamid Al A., Mohamed B. und Ibrahim El-R. werden im Laufe des morgigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser wird im Falle von Ibrahim El-R. über den Erlass eines Haftbefehls entscheiden und den beiden anderen Beschuldigten die Haftbefehle eröffnen.

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