Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) dämpft die Hoffnungen auf ein schnelles Bundestagsmandat für einen Bundeswehr-Einsatz in der Straße von Hormus. Es sei “völlig offen”, ob der Bundestag noch vor der Sommerpause einen Entschluss fassen werde, sagte Pistorius im “Bericht aus Berlin” des ARD-Hauptstadtstudios.
Zum einen sei unklar, ob die Verhandlungen in der Schweiz wirklich zu einem stabilen Waffenstillstand führen würden. Dieser sei jedoch Voraussetzung für den Einsatz. Zum anderen brauche ein Mandat des Bundestags einen internationalen Rahmen. Zwar sei es wünschenswert, dass dies noch vor der Sommerpause klappe, aber am Ende sei das eine Entscheidung, die der Bundestag treffen müsse, so Pistorius.
Auf die Frage, ob die Bundesregierung einen schnellen Einsatz anstrebe, um US-Präsident Donald Trump zu besänftigen, antwortete Pistorius: “Letztlich hat Donald Trump den Korken in die Straße von Hormus reingedrückt, nicht von uns, aber wir haben ein Interesse daran, ihn wieder rauszuholen, aber mit Zustimmung von Iran und Oman.” Die Öffnung der Meerenge sei im europäischen Interesse und im Interesse der Energieversorgung und des wirtschaftlichen Aufschwungs. “Dort einen Beitrag zu leisten, dass die Schiffe wieder sicher passieren können, nicht sich an Kampfhandlungen zu beteiligen, ist in unserem Interesse.”
Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Thomas Röwekamp (CDU), sagte unterdessen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen Einsatz aktuell nicht vorlägen. Man habe zwar in den Raum vorverlegt, um schnell handlungsfähig zu sein, aber die Voraussetzungen für ein internationales Mandat und eine deutsche Beteiligung seien aus seiner Sicht noch nicht erfüllt. Auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Siemtje Möller, äußerte Zweifel. Sie könne nicht erkennen, ob sich eine stabile Situation und Waffenruhe einstelle, um überhaupt über ein Mandat entscheiden zu können.
Der Völkerrechtsexperte Claus Kreß sagte, es mangele an einer völkerrechtlichen Legitimation in Form einer UN-Resolution. Diese zeichne sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht ab. Es gebe auch keine ältere Resolution, die eine solche Ermächtigung enthalte. Das führe zu einer verfassungsrechtlich prekären Lage.

