Die Kriminalpolizeiinspektion Landshut hat am Dienstag in drei Landkreisen acht richterliche Durchsuchungsbeschlüsse wegen des Verdachts auf Besitz kinderpornographischer Inhalte umgesetzt. Dabei wurden mehrere Mobiltelefone, Computer und Speichermedien sichergestellt.
Durchsuchungen bei elf Personen
Die Maßnahmen fanden in den frühen Morgenstunden im Landkreis Landshut, im Landkreis Kelheim und im Landkreis Dingolfing-Landau statt. Betroffen waren insgesamt elf Personen im Alter zwischen 15 und 63 Jahren. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand stehen sie im Verdacht, kinderpornographische Dateien über verschiedene Internetplattformen erworben und anschließend besessen zu haben.
Zwischen den Tatverdächtigen besteht nach Angaben der Polizei kein Zusammenhang. Die sichergestellten Geräte und Datenträger werden nun ausgewertet. Die Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Landshut dauern an.
Polizei warnt vor vermeintlicher Anonymität
Die Polizei weist darauf hin, dass die vermeintliche Anonymität im Internet nicht vor Strafverfolgungsmaßnahmen schützt. Insbesondere soziale Netzwerke und Chatgruppen würden teilweise zum Austausch strafbarer Inhalte genutzt. Der Besitz und das Verbreiten kinder- und jugendpornographischer Schriften seien schwerwiegende Straftaten.
Was Betroffene tun sollten
Wer eine entsprechende Datei erhält, sollte sie nach Polizeiangaben nicht löschen, sondern unverzüglich die Polizei informieren. In der jeweiligen Gruppe sollte deutlich mitgeteilt werden, dass man sich von solchen Inhalten distanziert und deren Zusendung nicht wünscht. Nach der Anzeigenerstattung sollte die Gruppe umgehend verlassen werden.
- Die Mitgliedschaft in großen oder unübersichtlichen Chatgruppen kritisch prüfen.
- Die automatische Speicherung von Bild- und Videodateien in Messenger-Diensten deaktivieren.
- Beim Online-Flirt das tatsächliche Alter von Gesprächspartnern kritisch hinterfragen.
- Bei pädophilen Neigungen anonym Hilfe bei entsprechenden Organisationen suchen.
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