Verbraucherschützer kritisieren die Pläne der Bundesregierung für die private Altersvorsorge und fordern Korrekturen. Insbesondere die Kostenobergrenze von jährlich 1,5 Prozent der Sparsumme könnte demnach zum Scheitern des neuen Modells führen, das die Riester-Rente ablösen soll.
„Der Kostendeckel von 1,5 Prozent ist viel zu hoch. Das ist ein Zugeständnis an Banken und Versicherungen“, sagte Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von Finanztip, der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstagausgabe). „Eine Obergrenze von 0,5 Prozent für alle geförderten Verträge ist absolut ausreichend.“ Die Finanzbranche selbst begründet die Gebühren vor allem mit dem Aufwand für den Vertrieb der Produkte und der Verwaltung der Depots.
Der Entwurf zum Altersvorsorgereformgesetz aus dem Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) soll Banken und Versicherungen verpflichten, jeweils ein Standardprodukt anzubieten, dessen Rahmen der Staat vorgibt. Sparer bekommen dafür Zuschüsse aus Steuergeld. Die Anbieter sollen für das Standardprodukt höchstens 1,5 Prozent der Summe jährlich an Gebühren verlangen dürfen. Banken und Versicherungen können allerdings auch andere Produkte anbieten, für die sie höhere Gebühren berechnen, gefördert würden sie laut den Plänen trotzdem. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt derzeit im Bundestag und soll Ende März verabschiedet werden.
Die Regierungsfraktionen von Union und SPD wollen auf Kritik an den Plänen nun reagieren. „Es spricht viel dafür, dass wir den Kostendeckel niedriger ansetzen müssen. Wenigstens für das Standardangebot“, sagte Florian Dorn (CSU) der Zeitung. Der CSU-Finanzpolitiker verhandelt für die Unionsfraktion den Gesetzentwurf, Dorn sitzt zudem in der Rentenkommission der Bundesregierung.
Der Gesetzentwurf gehe in die richtige Richtung, sagte er. „Der Kostendeckel von 1,5 Prozent im Gesetzentwurf hat mich in der Höhe aber überrascht.“ Die neuen Standardprodukte dürften nicht erneut so teuer werden, wie man es von Riester kenne. Es werde sicher Anbieter geben, die Standardprodukte mit effektiven Kosten von 0,5 Prozent und weniger anbieten werden, sagte Dorn. „Dafür ist ein Wettbewerb im Anbietermarkt entscheidend.“
Auch in der SPD fordert man Korrekturen, möchte sich aber mit Rücksicht auf die laufenden Verhandlungen nicht mit Namen äußern. Der Kostendeckel von 1,5 Prozent sei „viel zu hoch“, heißt es aus mit den Verhandlungen vertrauten SPD-Kreisen. Auch sie fordern maximal 0,5 Prozent. „Viele sagen, es ist sogar noch deutlich günstiger möglich, für 0,1 Prozent oder sogar 0,05 Prozent.“
Zusätzliche Kosten von einem Prozent im Jahr klingt wenig, kann jedoch in den Jahrzehnten, über die ein Vorsorgevertrag typischerweise läuft, eine große Wirkung entfalten, auch durch den Zinseszinseffekt. Finanztip hat dies anhand von Beispielen für die „Süddeutsche Zeitung“ errechnet.
Eine Familie, die 150 Euro im Monat spart und eine Förderung für zwei Kinder bekommt, käme demnach nach 40 Jahren bei einer Rendite von sechs Prozent und Gebühren von 1,5 Prozent auf rund 227.000 Euro. Bei einem Kostendeckel von nur 0,5 Prozent wären es fast 68.000 Euro mehr, nämlich 295.000 Euro. Bei 0,2 Prozent Gebühren könnte man sich im Alter sogar über gut 319.000 Euro freuen – ein Unterschied von mehr als 92.000 Euro. Das Internetportal Finanztip ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung, deren Stiftungszweck die Finanzbildung von Verbrauchern ist.




