Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im sogenannten sächsischen “Munitionsskandal” auf die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Dresden teilweise aufgehoben. Das teilte der BGH am Mittwoch mit.
Bundesgerichtshof (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Ein Polizeibeamter und Schießtrainer des Mobilen Einsatzkommandos des Landeskriminalamtes Sachsen war zuvor wegen veruntreuender Unterschlagung in Tateinheit mit Bestechlichkeit zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die gegen die Freisprüche von zwei weiteren Angeklagten, dem Kommandoführer und einem Einsatzbeamten, gerichteten Revisionen der Generalstaatsanwaltschaft sowie die Revision des verurteilten Polizeibeamten hat der Senat hingegen verworfen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts Dresden hatten der Kommandoführer und der Schießtrainer im Jahr 2018 ein Schießtraining bei einem privaten Schießausbilder in Mecklenburg-Vorpommern organisiert. Der Schießtrainer überließ dem Ausbilder heimlich dienstliche Munition als Bezahlung. Insgesamt wurden 7.000 Schuss Munition übergeben. Das Landgericht hatte den Schießtrainer nicht wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt, da der Transport der Munition als dienstlich veranlasst angesehen wurde.
Der Bundesgerichtshof hob die Verurteilung des Schießtrainers auf, da die Begründung des Landgerichts Rechtsfehler aufwies. Die heimliche Abgabe der Munition stellte sich nicht als dienstliche Tätigkeit dar. Das Landgericht muss die waffenrechtlichen Vorwürfe in einem zweiten Rechtsgang neu prüfen (Urteil vom 26. August 2026 – 5 StR 401/25).

