Am Freitag, den 13. März, haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei einer Grenzkontrolle an der A6 bei Waidhaus eine 30-jährige Venezolanerin festgenommen. Die Frau versuchte, unerlaubt aus Tschechien nach Deutschland einzureisen, obwohl sie keinen gültigen Aufenthaltsstatus im Schengenraum besaß.
Haftbefehl durch das Amtsgericht Stuttgart
Bei der Überprüfung der Personalien der Passagierin eines Fernreisebusses stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Frau zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben hatte. Grund war ein Strafbefehl des Amtsgerichts Stuttgart wegen unerlaubten Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel, der eine offene Geldstrafe in Höhe von 134,50 Euro vorsah. Ein Stempel in ihrem Reisepass von der Stuttgarter Ausländerbehörde forderte sie bereits auf, den Schengenraum bis zum 19. Mai 2025 zu verlassen.
Festnahme und Haftanordnung zur Sicherung des Dublin-Verfahrens
Da die 30-Jährige keine gültigen Papiere vorweisen konnte, wurde sie wegen versuchter unerlaubter Einreise festgenommen. Bei der Untersuchung ihres Mobiltelefons kam ein Dokument zum Vorschein, das ein in Spanien gestelltes Asylgesuch bestätigte. Diese Information wurde durch das europäische Informationssystem verifiziert. Gemäß der Dublin-Verordnung ist der EU-Staat zuständig, in dem der Asylantrag zuerst gestellt wurde – in diesem Fall Spanien. Daher ordnete das Amtsgericht Weiden die Haft zur Sicherung des Dublin-Verfahrens an, um die Rückführung der Antragstellerin nach Spanien zu gewährleisten.
Weiteres Vorgehen der Behörden
Die Frau wurde am 13. März 2026 in die Abschiebungshafteinrichtung Hof überstellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Zuständigkeit übernommen und nimmt Kontakt mit den spanischen Behörden auf, um die Rücküberstellung zu organisieren. Zudem ermittelt die Bundespolizei wegen versuchter unerlaubter Einreise nach Deutschland.
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