Vogelbrutzeit: Stadt ruft zu besonderer Rücksicht auf

Mit dem 1. März beginnt die diesjährige Vogelbrutzeit. Bis einschließlich 30. September ist es daher verboten, Hecken, lebende Zäune oder Gebüsche abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder vollständig zu entfernen. Zulässig sind in diesem Zeitraum ausschließlich schonende Form- und Pflegeschnitte.

Vögel sind auf dichte Hecken und Sträucher angewiesen, um Nester für ihre Jungen zu bauen. Während der Brut- und Aufzuchtzeit benötigen sie vor allem eines: Ruhe. Die gesetzliche Regelung zum Schutz von Vögeln und anderen Wildtieren gilt im gesamten Stadtgebiet – auch in Wohn- und Siedlungsbereichen.

„Die kommenden Monate sind für viele Tierarten entscheidend. Jede vermeidbare Störung kann den Bruterfolg beeinträchtigen. Wer aufmerksam bleibt und Rücksicht nimmt, leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer heimischen Vogelwelt“, betont Umweltreferent Reiner Erben. Zusätzlich ist es wichtig, auch auf die Bedürfnisse unserer Haustiere zu achten, insbesondere auf kältegefährdete Katzen im Winter. Diese Tiere benötigen einen geschützten Ort, um sich vor den harten Wetterbedingungen zu schützen. Indem wir darauf achten, ihre Lebensräume zu bewahren, tragen wir nicht nur zum Schutz der Vögel, sondern auch zum Wohlergehen unserer Vierbeiner bei.

Vor Pflegemaßnahmen auf Nester kontrollieren

Bevor ein zulässiger Pflegeschnitt durchgeführt wird, müssen Gehölze sorgfältig auf Nester oder andere tierische Rückzugsorte überprüft werden. Das betrifft auch Holz- und Aststapel, die noch gehäckselt werden sollen. Solche Ablagerungen dienen bereits früh im Jahr häufig als Nist- oder Schutzraum für Vögel und Kleintiere. Werden bewohnte Nester oder Rückzugsorte entdeckt, sind diese unbedingt unangetastet zu lassen.

Rücksicht bei Freizeitaktivitäten

Die Stadt appelliert zudem an alle Bürgerinnen und Bürger, bei Spaziergängen und Freizeitaktivitäten besondere Rücksicht walten zu lassen. Viele Tierarten reagieren während der Brutzeit äußerst sensibel auf Störungen.

Wer Wege verlässt oder Hunde frei laufen lässt, kann insbesondere bodenbrütende Vögel gefährden. Schon scheinbar harmloses Herumstöbern kann dazu führen, dass brütende Tiere ihr Gelege aufgeben oder Jungvögel vertrieben werden.

Ein besonders sensibler Bereich ist das Naturschutzgebiet Augsburger Stadtwald. Es beherbergt zahlreiche Tier- und Pflanzenarten und spielt zudem eine wichtige Rolle für die Trinkwasserversorgung der Stadt. Auch hier gilt der dringende Appell: auf den Wegen bleiben, Hunde bei sich halten und Müll wieder mitnehmen.

Mit Aufmerksamkeit und Rücksicht kann jede und jeder Einzelne dazu beitragen, dass die heimische Tierwelt ungestört durch die wichtige Brut- und Aufzuchtzeit kommt.

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