Nach einem Ausbruch der Geflügelpest im benachbarten Landkreis Dachau gelten nun auch in Teilen des Landkreises Aichach-Friedberg besondere Schutzmaßnahmen. Behörden rufen Geflügelhalter dazu auf, wachsam zu sein und die geltenden Vorschriften strikt einzuhalten.
Die Vogelgrippe, auch klassische Geflügelpest genannt, ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die vor allem Hühner und Puten schwer trifft und meist tödlich verläuft. Auslöser ist ein hochpathogenes aviäres Influenzavirus.
Als natürliches Reservoir gelten vor allem Wildvögel, insbesondere Wassergeflügel wie Enten und Gänse. Infizierte Tiere können das Virus über Kot oder andere Ausscheidungen bis zu 30 Tage lang verbreiten. Eine Übertragung ist sowohl durch direkten Tierkontakt als auch indirekt über kontaminierte Geräte, Futter, Personenverkehr oder sogar über den Wind möglich.
Verdachtsfälle müssen sofort gemeldet werden
Die Geflügelpest zählt zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Bereits ein Verdacht muss umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden.
Zwischen Ansteckung und Krankheitsausbruch liegen häufig nur wenige Stunden bis Tage.
Typische Symptome können unter anderem sein:
Teilnahmslosigkeit und gesträubtes Gefieder, Atemnot oder Ausfluss aus Nase und Schnabel, grünlicher Durchfall, Rückgang der Legeleistung, Futter- und Wasserverweigerung oder plötzliche Todesfälle
Als auffällig gilt eine erhöhte Sterblichkeit, wenn innerhalb von 24 Stunden bei Beständen bis 100 Tiere mindestens drei Tiere sterben oder bei größeren Beständen zwei Prozent der Tiere verenden.
Geflügelhaltung muss gemeldet werden
Die Behörden erinnern außerdem daran, dass jede Geflügelhaltung – auch kleine Hobbybestände – gemeldet werden muss. Halter sind verpflichtet, ihre Tiere beim Veterinäramt anzuzeigen, eine Betriebsnummer beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu beantragen und ein Bestandsregister zu führen.
Auch die vorgeschriebene Impfung gegen die Newcastle Disease ist einzuhalten. Nur für ordnungsgemäß gemeldete und bei der Tierseuchenkasse versicherte Tiere kann im Seuchenfall eine Entschädigung gezahlt werden.
Überwachungszone im Landkreis eingerichtet
Wegen des Ausbruchs in Dachau wurde ein Teil des Landkreises Aichach-Friedberg zur sogenannten Überwachungszone erklärt. Betroffen sind mehrere Orte und Ortsteile in den Gemeinden Adelzhausen, Eurasburg, Ried und Sielenbach.
Für diese Gebiete gelten strenge Auflagen:
- Geflügel muss aufgestallt werden
- Der Transport von Geflügel und Geflügelprodukten ist untersagt
- Es gelten verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen
Mindestens 30 Tage lang dürfen zudem keine lebenden Vögel, Eier oder Geflügelprodukte aus den betroffenen Betrieben verbracht werden. Ausnahmen sind nur nach Genehmigung möglich, etwa für Schlachtungen oder die Lieferung an Eierpackstellen und Verarbeitungsbetriebe. Der Direktverkauf von Eiern ab Hof ist in dieser Zeit nicht erlaubt.
Weitere Informationen
Die Maßnahmen sind zunächst für 30 Tage vorgesehen. Wenn in diesem Zeitraum keine weiteren Fälle auftreten und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, können die Einschränkungen wieder aufgehoben werden.
Aktuelle Informationen sowie die entsprechende Allgemeinverfügung sind auf der Internetseite des Landratsamtes Aichach-Friedberg abrufbar. Fragen beantwortet zudem das Veterinäramt per E-Mail unter veterinaeramt@lra-aic-fdb.de oder telefonisch unter 08251 92 403.





