München – Eine aktuelle Mitteilung der Bundespolizeidirektion München offenbart signifikante Ergebnisse bei den grenzpolizeilichen Maßnahmen in Bayern.
Unerlaubte Einreisen und Maßnahmen seit 2024
Seit dem 16. September 2024 führt die Bundespolizei auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Zwischen dem 16. September 2024 und dem 28. Februar 2026 wurden dabei 18.016 unerlaubte Einreisen festgestellt (darunter 14.058 aus Österreich und 3.958 aus Tschechien). In diesem Zeitraum konnten 11.473 Personen unmittelbar an der Grenze zurückgewiesen oder zurückgeschoben werden (davon 10.410 aus Österreich und 1.063 aus Tschechien).
Schleusungen und Haftbefehle
Zusätzlich wurden 920 Schleuser vorläufig festgenommen, darunter 855 aus Österreich und 65 aus Tschechien. Als Erfolg der Kontrollen konnten zudem 3.772 offene Haftbefehle vollstreckt werden (3.032 aus Österreich, 740 aus Tschechien). Weitere Maßnahmen führten zur Verhinderung der Einreise von 647 Personen, die über eine Wiedereinreisesperre verfügten.
Ergebnisse bis Februar 2026 und Hintergrund
Im Zeitraum bis zum 28. Februar 2026 wurden 9.643 unerlaubte Einreisen an den Landgrenzen festgestellt, davon 7.343 aus Österreich und 2.300 aus Tschechien. Von den zurückgewiesenen Personen fiel ein Anteil von 412 unter den Paragraphen 18 (2) AsylG. Zusätzlich wurden 338 Personen aufgrund bestehender Wiedereinreisesperren die Einreise verwehrt. Die grenzpolizeilichen Maßnahmen betrafen seit dem 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark, mit dem Ziel, die innere Sicherheit zu gewährleisten und die Sekundärmigration zu reduzieren.

