In den nächsten Tagen wird der Betrieb der Flüchtlingshalle in Wertingen eingestellt und das Zelt, das vom Landratsamt zur zeitweisen Unterbringung von Geflüchtetenauf dem Laugnaplatz zum Ende des Jahres 2022 aufgestellt wurde, wieder abgebaut.

Am 27.06.2023 wurde das Zelt ein letztes Mal mit 26 Menschen aus der Ukraine belegt. Nach Erledigung der erforderlichen ausländer- und leistungsrechtlichen Formalitäten und der notwendigenGesundheitsuntersuchungen werden die Geflüchteten im Laufe dieser Kalenderwochein verschiedene dezentrale Unterkünfte im Landkreisgebiet abverlegt. Sobald dieser Umzug abgeschlossen ist, können die in der Halle befindlichen und dann dort nicht mehr benötigten Einrichtungsgegenstände(Betten, Stellwände, Stühle, Tische, Waschmaschinen, Trockner etc.) in die in Lauingen bereits errichtete Flüchtlingshalle verbracht werden. Dies wird durch die Menge des Mobiliars und der dazugehörigen notwendigen Ab- und Aufbauarbeiten sowie aufgrund des Transportweges mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Nach dem Abbau des Interieurs kann die Gebäudehülle der Zelthalle Wertingen zurückgebaut werden und das Grundstück dann wieder seiner ursprünglichen Verwendung als Parkplatz zugeführt werden.
Bis zum Abschluss des Umzugs sind auch die für das Grundstück an der Dillinger Straße in Lauingen noch erforderlichen Erschließungsmaßnahmen (Wasser, Abwasser, Strom) soweit fertiggestellt, sodass die Zelthalle Lauingen dann für die Aufnahme von Geflüchteten vorbereitet ist. Der Zeitpunkt, zu dem die Halle voraussichtlich erstmals belegt wird, steht allerdings noch nicht fest. Dies hängt von den Planungen der Regierung von Schwaben zu den weiteren Zuweisungen ab.
Die „Flüchtlingshalle“ soll am Standort Lauingen bis zu vier Monate ihre Funktion als Zwischenstation bis zur Abverlegung in dezentrale Unterkünfte erfüllen und soll anschließend bei weiterem Bedarf in einer anderen Kommunen im Landkreis aufgebaut werden, um sicherzustellen, dass aufgrund der zu erwartenden Zuweisungszahlen durch die Regierung von Schwaben stets ein „Unterbringungspuffer“ vorhanden ist. Landrat Markus Müller verfolgt dabei vor allem ein Ziel: Die Sporthallen im Landkreis sollen nicht zur Unterbringung von Flüchtlingen geschlossen werden müssen! Dieses rollierende System soll bei der am 27.07.2023 stattfindenden Bürgermeisterdienstbesprechung mit den Städten und Gemeinden besprochen werden.

