München – Die Bundespolizeidirektion München, zuständig für grenzpolizeiliche Aufgaben im Freistaat Bayern, hat neue Daten zu unerlaubten Einreisen und Rückführungen an den Landesgrenzen veröffentlicht.
Unerlaubte Einreisen und Rückführungen in Bayern
Zwischen 2024 und 2026 registrierte die Bundespolizei in Bayern 12.046 Personen, die unerlaubt an den Grenzen einreisten oder im Zusammenhang mit illegalen Grenzübertritten zurückgewiesen oder zurückgeschoben wurden. Die Zahlen stammen sowohl von Land- als auch Luftgrenzen.
Binnengrenzkontrollen seit 2024
Seit dem 16. September 2024 führt die Bundespolizei auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen durch. Dabei wurden zwischen dem 16. September 2024 und dem 31. März 2026 insgesamt 18.760 unerlaubte Einreisen festgestellt, darunter 14.648 Einreisen aus Österreich (AUT) und 4.112 aus Tschechien (CZE). In diesem Zeitraum wurden 12.050 Personen, davon 10.928 aus AUT und 1.122 aus CZE, zurückgewiesen oder zurückgeschoben. Zudem wurden 688 Personen wegen bestehender Wiedereinreisesperren an der Einreise gehindert, 955 Schleuser vorläufig festgenommen, 3.988 offene Haftbefehle vollstreckt und 286 Personen aus extremistischen oder islamistischen Spektren erkannt.
Verstärkte Kontrollen seit Mai 2025
Ab dem 8. Mai 2025 bis zum 31. März 2026 wurden an den Landgrenzen 10.387 unerlaubte Einreisen erfasst, darunter 7.933 aus AUT und 2.454 aus CZE. Insgesamt 7.121 Personen, davon 6.396 aus AUT und 725 aus CZE, wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben. Zudem wurden 36 Personen als Teil vulnerabler Gruppen identifiziert.
Die Kontrollen, die seit 2024 auch Landgrenzen zu weiteren Staaten wie Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark umfassen, dienen dem Schutz der inneren Sicherheit und der Reduzierung illegaler Migration. Diese Maßnahmen werden durch die aktuellen Daten der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei gestützt.
Weitere Informationen finden Sie unter: Bundespolizeipräsidium
Symbolfoto: „Grenzkontrolle“. Quelle: Bundespolizei.




