Am Donnerstag, den 23. Juli, hat die Bundespolizei am Flughafen München einen 52-jährigen türkischen Staatsbürger festgenommen. Der Mann wurde bei der Einreisekontrolle nach einem Flug aus Istanbul überprüft, als die Beamten feststellten, dass ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I gegen ihn vorlag.
Grund der Festnahme
Dem Haftbefehl lag ein Strafbefehl des Amtsgerichts München aus dem Mai 2025 zugrunde. Der Vorwurf lautete auf Insolvenzverschleppung. Zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe war die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 4.300 Euro sowie der Verfahrenskosten von 216 Euro erforderlich.
Freigabe nach Zahlung
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und der Begleichung der ausstehenden Geldstrafen konnte der 52-Jährige seine Reise fortsetzen.

