Durchsuchungen in Holzkirchen: Jugendliche wegen fremdenfeindlicher Beleidigungen und politisch motivierter Straftaten im Visier der Ermittler

Alfred Ingerl
2 Minuten Lesezeit

In Holzkirchen, im Landkreis Miesbach, kam es Anfang Juli 2026 zu einem besorgniserregenden Vorfall an einer Schule, bei dem ein Jugendlicher während des Schulbetriebs fremdenfeindlich beleidigt worden sein soll. Die darüber hinausgehenden Ermittlungen der Polizeiinspektion Holzkirchen brachten Hinweise auf weitere politisch motivierte Straftaten ans Licht. Die Kriminalpolizei Rosenheim hat unter der Leitung der Staatsanwaltschaft München II die Ermittlungen übernommen.

Durchsuchungen in München und Miesbach

Am Donnerstag, den 2. Juli 2026, meldeten die Erziehungsberechtigten des betroffenen Jugendlichen der Dienststelle des Polizeipräsidiums München, dass ihr Sohn aufgrund seiner Hautfarbe an einer weiterführenden Schule in Holzkirchen beleidigt worden sei. Die Polizeiinspektion Holzkirchen begann mit den Ermittlungen und fand Hinweise auf zusätzliche Straftaten im Kontext politisch motivierter Kriminalität.

Nachdem sich der Verdacht gegen mehrere Schüler erhärtete, übernahm das Fachkommissariat Staatsschutz der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim die weiteren Ermittlungen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II erließ das Amtsgericht München mehrere Durchsuchungsbeschlüsse.

Ergebnisse der polizeilichen Maßnahmen

Am Mittwoch, den 22. Juli 2026, führten Einsatzkräfte der Polizeipräsidien München und Oberbayern Süd diese Durchsuchungen in den Landkreisen München und Miesbach durch. Unterstützt wurden sie hierbei von einem Diensthundeführer mit Diensthund des Polizeipräsidiums Schwaben Nord. Bei den sieben Tatverdächtigen im Alter von 15 und 17 Jahren wurden umfangreiche Beweismittel, wie elektronische Geräte, Mobiltelefone und Speichermedien, sichergestellt, die nun von IT-Forensikern gesichtet werden müssen.

- Anzeige -

Im Fokus der fortgeführten Ermittlungen durch die Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim stehen Verdachtsmomente des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie weiterer Verstöße.

Diesen Artikel teilen
Alfred Ingerl ist freier Redakteur aus dem Bereich Blaulicht für Augsburg, Bayerisch-Schwaben und Bayern.