Ehepaar aus Landkreis Regensburg verliert fast 100.000 Euro bei mutmaßlichem Anlagebetrug via Smartphone Werbung

Alfred Ingerl
2 Minuten Lesezeit

Ehepaar aus dem Landkreis Regensburg verliert fast 100.000 Euro bei mutmaßlichem Anlagebetrug

Ein Ehepaar aus dem Landkreis Regensburg ist Opfer eines mutmaßlichen Anlagebetrugs geworden und verlor nach Polizeiangaben nahezu 100.000 Euro. Die Ermittler der Kriminalpolizei Regensburg haben ein Fachkommissariat mit dem Fall betraut und warnen vor vermeintlich lukrativen Finanzangeboten, die über Werbung im Internet oder auf Smartphones verbreitet werden.

Wie der Betrug nach Angaben der Polizei ablief

Zwischen dem 20. Juli 2025 und dem 25. August 2026 wurde dem Ehepaar auf dem Smartphone eine Werbeanzeige für eine angebliche Finanzanlage angezeigt. Die Ehefrau folgte der Anzeige, füllte ein Kontaktformular der angeblichen “Walens AG” mit ihren persönlichen Daten aus und wurde anschließend von bislang unbekannten Tätern kontaktiert. Diese überzeugten die Frau, fast 100.000 Euro für die vermeintliche Geldanlage zu überweisen. Nachdem die Überweisungen getätigt waren, brach der Kontakt zu den angeblichen Anlageberatern ab. Auch der zuvor bereitgestellte Link zu einem angeblichen Anlagekonto ist inzwischen nicht mehr erreichbar.

Polizei gibt Verhaltenshinweise

Das Polizeipräsidium Oberpfalz warnt eindringlich vor solchen Angeboten und gibt konkrete Hinweise, wie man sich schützen kann. Die Polizei rät unter anderem, bei verlockend klingenden Angeboten, die “schnelles Geld” versprechen, misstrauisch zu sein und sich nicht von professionell gestalteten Internetseiten täuschen zu lassen. Häufig erscheinen die Betrugsangebote in vermeintlich seriösen Werbeanzeigen auf sozialen Netzwerken und führen zu betrügerischen Webseiten.

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Weiter empfiehlt die Polizei, sich nicht unter Druck setzen zu lassen: Die “Anbieter” versuchten, Opfer durch intensiven Kontakt per Telefon oder Messenger-Dienste zu beeinflussen. Vor einer Anmeldung oder Geldüberweisung solle man sich über Angebote, Anbieter und Plattformen informieren, keine sensiblen Daten wie Zugangsdaten zum Online-Banking preisgeben und keinesfalls einem Zugriff auf Computer oder Handy mittels Fernwartungssoftware zustimmen. Rücksprache mit Familienangehörigen, Verwandten oder Freunden könne zusätzlich helfen.

Die Polizei weist außerdem darauf hin, dass eine Rückbuchung nicht möglich ist, wenn Geld in Kryptowährungen wie Bitcoin getauscht und an fremde Wallets transferiert wird.

Dieser Artikel basiert auf einer offiziellen Polizeimeldung. Für die sprachliche Überarbeitung wurde künstliche Intelligenz eingesetzt.

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Alfred Ingerl ist freier Redakteur aus dem Bereich Blaulicht für Augsburg, Bayerisch-Schwaben und Bayern.