Ermittlungsverfahren gegen Kinderpflegerin in Reichenbach eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Coburg hat das Ermittlungsverfahren gegen eine Kinderpflegerin aus einem Kindergarten in Reichenbach eingestellt. Grundlage war eine Anzeige der Mutter eines zweijährigen Kindes, die Mitte Juli bei der Polizei Ludwigstadt erstattete und der Kinderpflegerin vorwarf, das Kind am 2. Juli im nicht öffentlich einsehbaren Teil des Gartens mit einem Gartenschlauch gereinigt zu haben. Nach Prüfung ergab sich kein hinreichender Verdacht einer Straftat.
Prüfung durch Staatsanwaltschaft und Polizei
Die Ermittlungen wurden von der Staatsanwaltschaft Coburg übernommen. Nach deren Abschluss ergab sich, dass das der Beschuldigten vorgeworfene Verhalten keinen Straftatbestand erfüllt. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsschädigung des Kindes vor.
Handlung wurde als Reinigungsmaßnahme eingestuft
Nach Angaben der Behörden diente die Maßnahme ausschließlich der Reinigung des Kindes, das zuvor seine Windel verschmutzt und sich diese selbst ausgezogen hatte. Zudem sei zu dem Zeitpunkt sommerliches Wetter gewesen. Vor diesem Hintergrund sah die Staatsanwaltschaft keinen strafrechtlichen Handlungsbedarf und stellte das Verfahren ein.
Dieser Artikel basiert auf einer offiziellen Polizeimeldung. Für die sprachliche Überarbeitung wurde künstliche Intelligenz eingesetzt.

