Polizei warnt vor Drohnenflügen am Flughafen München
Wegen vermehrter Verstöße gegen die Flugregeln rund um den Flughafen München hat die Polizei erneut auf die bestehenden Flugverbotszonen für Drohnen hingewiesen. In zwei Fällen führten unerlaubte Drohnenflüge zu kurzzeitigen Einschränkungen des Flugbetriebs; darüber hinaus kann ein Flug in der Kontrollzone ohne Freigabe der Flugsicherung nicht nur eine Ordnungswidrigkeit darstellen, sondern auch Straftatbestände erfüllen, „wenn die Luftsicherheit durch den Drohnenflug gefährdet wird“.
Rechtliche Folgen und mögliche Schadensersatzforderungen
Neben Verstößen gegen die Luftverkehrsordnung macht die Polizei ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Fluggesellschaften und der Flughafenbetreiber entstandene Kosten infolge von Flugbetriebseinschränkungen beim verantwortlichen Drohnenlenker geltend machen können. Die Forderungen können demnach „von mehreren tausend Euro“ betragen.
Hinweise für Drohnenpiloten und zusätzliche Einschränkungen
Drohnenlenker werden gebeten, sich vor jedem Start über die örtlichen Vorgaben zu informieren. Als besonders geeignet nennt die Polizei die „Digitale Plattform unbemannte Luftfahrt“ (DiPuL) des Bundesverkehrsministeriums, die sowohl als App als auch browserbasiert punktgenaue Hinweise zu rechtlichen Vorgaben am aktuellen Standort gebe. Ergänzend weist die Meldung darauf hin, dass während des Oktoberfestes zusätzlich in einem Radius von 6 km um den Tower des Flughafens Drohnenstarts grundsätzlich verboten sind.
Dieser Artikel basiert auf einer offiziellen Polizeimeldung. Für die sprachliche Überarbeitung wurde künstliche Intelligenz eingesetzt.

