Warnhinweise nach Wildunfall: Polizei gibt Verhaltensregeln für Autofahrer heraus
Nach einem Zusammenstoß mit einem Wildtier sind bestimmte Sicherheits- und Meldepflichten zu beachten: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und ein Warndreieck aufstellen. Bei Personenschäden rufen Sie den Notruf 112 und leisten Erste Hilfe. Die Polizei weist darauf hin, dass ein Wildunfall immer der örtlich zuständigen Polizeiinspektion oder der 110 gemeldet werden muss – auch wenn das Tier bereits geflüchtet ist.
Sicherung der Unfallstelle und Erste Hilfe
Stellen Sie das Warnblinklicht an und ziehen Sie eine Warnweste an, um sich sichtbar zu machen. Auf Landstraßen soll das Warndreieck mindestens 100 Meter, auf Autobahnen mindestens 200 Meter vor der Unfallstelle aufgestellt werden. Ist niemand verletzt, prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug weiterfahrbereit ist: Falls ja, parken Sie das Auto nicht auf der Fahrbahn, sondern an einer geeigneten Stelle neben der Straße.
Wenn Personen verletzt wurden, wählen Sie unverzüglich die 112 und leisten Sie Erste Hilfe. Bleibt das Fahrzeug nicht fahrbereit, suchen Sie einen sicheren Platz am Straßenrand oder hinter einer Leitplanke auf. Bleiben Sie in keinem Fall auf der Fahrbahn stehen oder im Fahrzeug sitzen, wenn dadurch eine Gefährdung entsteht.
Umgang mit dem Tier und Meldepflicht
Informieren Sie stets die zuständige Polizeiinspektion oder die 110, auch wenn das Tier bereits weggelaufen ist. Die Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben; Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Weggelaufene Tiere können schwer verletzt sein und leiden. Die Polizei verständigt den zuständigen Jäger, der dann versucht, das angefahrene Tier zu finden.
Ist das Tier tot, ziehen Sie es, wenn möglich, mit Handschuhen an den Fahrbahnrand, um Folgeunfälle zu vermeiden. Halten Sie Abstand zu verletzten, noch lebenden Tieren, da diese unberechenbar reagieren können. Achtung: Es ist gesetzlich nicht erlaubt, verletzte oder tote Tiere ohne vorherige Rücksprache mit dem zuständigen Jäger oder der Polizei in Ihr Fahrzeug zu nehmen oder von der Unfallstelle mitzunehmen, selbst wenn Sie es zu einem Tierarzt bringen möchten.
Dieser Artikel basiert auf einer offiziellen Polizeimeldung. Für die sprachliche Überarbeitung wurde künstliche Intelligenz eingesetzt.

