Am Mittwoch, den 25. Februar, führte die Bundespolizei Freilassing mehrere Kontrollen durch, die zu verschiedenen polizeilichen Maßnahmen führten. Sowohl an der A94 als auch am Bahnhof Freilassing wurden unterschiedliche Verstöße festgestellt, die teils mit Festnahmen und Sicherheitsleistungen endeten.
Waffenfund und gefälschter Führerschein auf der A94
Bei einer grenzpolizeilichen Kontrolle an der A94 prüfte die Bundespolizei einen 30-jährigen ungarischen Staatsbürger, der sich mit einer ungarischen ID-Karte auswies. Im Fahrzeug des Mannes fanden die Beamten ein Springmesser, was zu einer Anzeige wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz führte. Der Mann durfte seine Reise fortsetzen, nachdem die polizeilichen Maßnahmen abgeschlossen waren.
Kurz danach kontrollierten die Einsatzkräfte auf derselben Autobahn eine 44-jährige Bulgarin in einem PKW mit rumänischer Zulassung. Sie legte einen gefälschten bulgarischen Führerschein vor. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde eine Sicherheitsleistung erhoben, der Führerschein sichergestellt und die Reise nach Abschluss der Maßnahmen erlaubt.
Festnahme am Bahnhof Freilassing
Ein paar Stunden später wurde ein 27-jähriger Mann in einem Einreisezug am Bahnhof Freilassing überprüft, der keine Ausweisdokumente oder ein Zugticket vorweisen konnte. Es bestand der Verdacht des Erschleichens von Leistungen. Der Mann gab fälschlicherweise an, irakischer Staatsangehöriger zu sein, doch eine Fingerabdrucküberprüfung ergab, dass er ein somalischer Staatsangehöriger mit einem bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbot ist. Er wurde vorläufig festgenommen und nach Österreich zurückgewiesen. Am nächsten Tag versuchte er erneut, über die Saalbrücke einzureisen, woraufhin er in Untersuchungshaft genommen wurde.
Festnahme aufgrund offenen Haftbefehls
Am 26. Februar kontrollierte die Bundespolizei auf der Saalbrücke eine 42-jährige Österreicherin, die aufgrund eines Haftbefehls wegen Betruges von der Staatsanwaltschaft Essen gesucht wurde. Da sie die geforderte Geldstrafe von 800 Euro nicht zahlen konnte, wurde sie in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.





