Gesetzespläne zur Wählbarkeit von Volksverhetzern stoßen auf Kritik

Rechtsexperten kritisieren ein Gesetzesvorhaben von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), Verurteilten in schweren Fällen von Volksverhetzung das passive Wahlrecht zu entziehen. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) überwiegen bei diesem Vorhaben „die verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken“. Gül Pinar, Rechtsanwältin und Mitglied im Strafrechtsausschuss des DAV, sagte dem „Spiegel“: „Ein solcher Eingriff bedarf einer besonders strengen Rechtfertigung, an der es nach derzeitiger Einschätzung fehlt“.

Wahllokal (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Künftig soll ein Gericht einer Person die Wählbarkeit und die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, entziehen können, wenn sie wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder mehr verurteilt wurde. Betroffene könnten dann bis zu fünf Jahre nicht bei öffentlichen Wahlen kandidieren. Laut Bundesjustizministerium soll die Strafrechtsreform das Gemeinwesen schützen.

Elisa Hoven, Rechtsprofessorin und Richterin am sächsischen Verfassungsgerichtshof, nennt den Entwurf ein „falsches Signal in einer Demokratie“. Ein Problem sei unter anderem, dass der Tatbestand der Volksverhetzung sehr wertungsoffen sei, dem Gericht also viel Ermessensspielraum lasse. „Wenn Sie mir 20 Fälle vorlegen, kann ich Ihnen bei 18 nicht sagen, wie es ausgeht.“

Zu den Befürwortern des Vorhabens gehört dagegen der Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD). Der Staat müsse vor Menschen geschützt werden, die nicht auf dem Boden der Verfassung stehen, sagte Grote dem „Spiegel“.

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DTS Nachrichtenagentur
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