GKV-Bericht: Jede fünfte Gesundheits-App ist nutzlos

Seit der Verordnungsfähigkeit von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) im Jahr 2020 haben die gesetzlichen Krankenkassen für die sogenannten Gesundheits-Apps auf Rezept 400 Millionen Euro ausgeben. Sie sind bis Ende 2025 rund 1,6 Millionen mal verschrieben worden, wie einem GKV-Bericht zu entnehmen ist, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben) berichten.

Frau mit Smartphone (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Der Bericht schildert allerdings auch Mängel im System: „Die Nutzenbewertung von DiGA zeigt nach wie vor Handlungsbedarf. Insgesamt wurden 74 DiGA in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Nur weniger als jede fünfte DiGA konnte mit ihrer Aufnahme einen Nutzen nachweisen. 16 DiGA wurden zudem wieder komplett aus dem Leistungskatalog gestrichen, da sie keinen Nutzen für die Versorgung nachweisen konnten“, heißt es in dem Bericht.

Ende 2025 seien lediglich noch 58 DiGA im GKV-Leistungskatalog enthalten gewesen. Das bedeutet, dass rund ein Fünftel der im Verzeichnis „vorläufig“ aufgenommen Produkte wieder von der Liste gestrichen wurde, weil der Nutzen nicht nachgewiesen worden ist.

Auch die Preisbildung der Apps bezeichnet die GKV als „strukturelles“ Problem. „Der Gesetzgeber ermöglicht es den herstellenden Unternehmen, den Preis ihrer DiGA im ersten Jahr einseitig in beliebiger Höhe festzulegen. Diese beliebige Preissetzung ist sogar unabhängig davon, ob für die DiGA bereits ein Nutzen belegt werden konnte oder nicht.“

Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, sagte, die Bedeutung der Apps auf Rezept in der Versorgung wachse. „Neben den steigenden Verordnungszahlen zeigt sich das daran, dass mehr als die Hälfte der zur Erprobung aufgenommenen Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurde.“ Diese Anwendungen hätten ihren Nutzen für die Patienten unter Beweis gestellt. „Aber wir sehen auch, dass die meisten DiGA nach wie vor zunächst ohne einen Nutzennachweis in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden und dennoch von den Krankenkassen zu ihren beliebig hohen Herstellerpreisen finanziert werden müssen.“

Die GKV verlangt bei diesen Problemen „politische Korrekturen“ und einen Nutzennachweis von Anfang an. Die Prüfstelle für die Apps ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

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DTS Nachrichtenagentur
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Autor dieses Artikel ist unser Partner, die dts Nachrichtenagentur.

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