IW: Reform-Ideen würden Alleinverdiener-Ehen deutlich belasten

Die in der Bundesregierung diskutierten Änderungen des Ehegattensplittings und der beitragsfreien Mitversicherung würden Alleinverdiener-Ehen erheblich belasten.

Finanzamt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Ein Haushalt mit einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro hätte am Ende eines Jahres 2.198 Euro weniger zur Verfügung als heute, berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Bei einem Haushalt mit 50.000 Euro Einkommen lägen die zusätzlichen Abzüge demnach bei 2.438 Euro, bei einem mit 100.000 Euro bei 5.760 Euro

Das arbeitgebernahe Institut erwartet dadurch einen positiven Effekt für den Arbeitsmarkt. „Für den nicht-erwerbstätigen Ehepartner würde dieses Reformpaket einen Anreiz darstellen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen: zum einen, um das geringere Nettoeinkommen zu kompensieren, zum anderen, da von einer Erwerbstätigkeit netto ein größerer Anteil verbliebe“, sagte Tobias Hentze, Leiter des Bereichs Staat, Steuern und Soziale Sicherung beim IW. Bei Gering- und Normalverdienern entstünde dieser Anreiz vor allem durch das Ende der beitragsfreien Mitversicherung. Bei höheren Einkommen wäre es der wegfallende Steuervorteil.

Das IW nahm bei seinen Berechnungen für den Ehepartner ohne eigenes Einkommen einen monatlichen Mindestkrankenkassenbeitrag von 225 Euro an. Zugleich wurde berücksichtigt, dass diese Beiträge die Einkommensteuerlast senken, weil sie steuerlich abzugsfähig sind. Die Folgen des diskutierten Realsplittings wurden mit einem auf den Ehepartner übertragbaren Betrag von 13.805 Euro berechnet.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte in einer Rede Ende März angekündigt, das „Ehegattensplitting in seiner heutigen Form für zukünftige Ehen abschaffen“ zu wollen. An seine Stelle soll ein sogenanntes „fiktives Realsplitting“ treten. Demnach können die Partner einen bestimmten Freibetrag so untereinander aufteilen, dass es sich optimal auf ihre Steuerlast auswirkt. Maßgeblich sollen dabei jene 13.805 Euro sein, die geschiedene oder getrenntlebende Ehepartner maximal als Unterhaltszahlung steuerlich absetzen können.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Finanzkommission Gesundheit hatte zudem Ende März vorgeschlagen, die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern bis auf wenige Ausnahmen abzuschaffen.

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DTS Nachrichtenagentur
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