Waidhaus – Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben am vergangenen Mittwoch (8. April) einen mutmaßlichen Schleuser festgenommen, nachdem ein Bürgerhinweis zu einer Schleusung im Raum Amberg eingegangen war. Der festgenommene Lkw-Fahrer aus Osteuropa soll insgesamt zwölf iranische und irakische Staatsangehörige rechtswidrig nach Deutschland geschleust haben.
Bürgerhinweis führt zu intensiver Fahndung
Der Einsatz begann am Dienstagnachmittag (7. April), als eine aufmerksame Zeugin der Bayerischen Polizei meldete, dass mehrere Personen auf der B85 aus einem Lkw ausgestiegen waren. Die Polizeiinspektion Amberg fand vor Ort zwölf Personen und nahm sie in Gewahrsam. In der Folge leiteten die Bayerische Polizei und die Bundespolizei intensive Fahndungsmaßnahmen nach dem türkischen Lkw ein, zunächst ohne Erfolg.
Erfolgreiche Festnahme nach 18 Stunden
Die Staatsanwaltschaft Weiden i.d.Opf übernahm die Ermittlungen und arbeitete eng mit der Bundespolizei Waidhaus zusammen. Nur 18 Stunden später entdeckte eine Streife der Bundespolizei am Mittwochabend (8. April) am Parkplatz des Zollamts Waidhaus den gesuchten Lkw. Der Verdacht bestätigte sich: Der Lkw und sein Auflieger wurden mit der Schleusung in Verbindung gebracht.
Koordinierte Ermittlungen führen zum Erfolg
Die Beamten überprüften den mit einer Zollplombe gesicherten Auflieger und fanden eindeutige Hinweise auf einen Personentransport, darunter Kleidungsstücke, Decken und zahlreiche Wasserflaschen. Der 51-jährige türkische Fahrer wurde vorläufig festgenommen und dem Haftrichter beim Amtsgericht Weiden i.d.OPf. vorgeführt.
Staatsanwalt Matthias Bauer betonte: „Mein Dank gilt allen beteiligten Behörden, denn gerade diese abgestimmte Zusammenarbeit ist maßgeblich für den schnellen Fahndungserfolg. Wir verfolgen gemeinsam und konsequent das Ziel, die Schleusungskriminalität effektiv zu bekämpfen und Täter zur Verantwortung zu ziehen.“
Die Behörden bedanken sich ausdrücklich bei der Zeugin für ihren entscheidenden Hinweis und appellieren an die Bevölkerung, verdächtige Beobachtungen weiterhin unverzüglich zu melden. Solche Beiträge sind entscheidend für die Aufklärung von Straftaten und die Bekämpfung der Schleusungskriminalität.



