Die Paulaner Brauerei hat im Rechtsstreit um die Gestaltung ihres Cola-Mixgetränks „Spezi“ einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Landgericht München I entschied, dass die Karlsberg-Brauerei aus Homburg ihr Konkurrenzprodukt „Brauerlimo“ nicht mehr in einer Aufmachung vertreiben darf, die zu Ähnlichkeiten mit dem Paulaner-Spezi führt. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung des markanten „Fünf-Farben-Wellen“-Designs von Paulaner als Herkunftshinweis für Verbraucher.
Historischer Hintergrund des Spezi-Streits
Der Name „Spezi“ geht auf das Augsburger Brauhaus Riegele zurück, das nach dem Zweiten Weltkrieg ein Bier unter diesem Namen auf den Markt brachte. Später wandelte sich Spezi zur beliebten Cola-Orangen-Limonade. In den 1960er Jahren trat Paulaner in den Markt ein und sicherte sich 1974 durch eine Einmalzahlung von 10.000 DM die Rechte zur Nutzung des Namens. Während Riegele als Erfinder weiterhin mit Kosten für die Marke „Spezi das Original“ belastet bleibt, konnte Paulaner mit dem Getränk enorme wirtschaftliche Erfolge erzielen.
Urteil mit Signalwirkung
Im aktuellen Verfahren hatte Paulaner argumentiert, dass das Design der „Brauerlimo“ von Karlsberg Verbraucher täuschen könnte, da es dem eigenen Spezi-Design zu sehr ähnelte. Die 33. Zivilkammer des Landgerichts München I gab Paulaner nun recht und untersagte Karlsberg die weitere Nutzung der bisherigen farblichen Gestaltung.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Ob Karlsberg in Berufung geht, bleibt abzuwarten. Branchenexperten sehen in dem Entscheid eine mögliche Signalwirkung für andere Hersteller von Cola-Mixgetränken, die ihre Produktaufmachung eventuell überdenken müssen.
Augsburg als Spezi-Geburtsort
Trotz des juristischen Sieges von Paulaner bleibt Augsburg als Heimat des originalen Spezi ein bedeutender kultureller Bezugspunkt. Doch während Paulaner und andere Brauereien hohe Gewinne mit Cola-Mixgetränken erzielen, profitiert Riegele als Ursprung des Getränks wirtschaftlich kaum von der heutigen Marktstellung der Marke.
Wie sich das Urteil auf die Konkurrenz und die Marktstrategie von Karlsberg auswirkt, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch, dass Paulaner seinen Status als führender Spezi-Anbieter durch das Gerichtsurteil weiter festigen konnte.
Für Presse-Augsburg Jay Nussbürger





