Am 7. Januar soll vor dem Landgericht Augsburg der Prozess gegen 13 Justizbeamte der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen beginnen. In insgesamt 170 Fällen sollen mehr als 100 Gefangene zu lange in besonders gesicherten Zellen eingeschlossen, schikaniert und teilweise körperlich misshandelt worden sein. Für das Verfahren sind zunächst 51 Verhandlungstage angesetzt.
Landgericht lässt zwei Anklagen zu
Das Landgericht Augsburg hat den Beginn des Verfahrens auf den 7. Januar terminiert. Zuvor hatte das Gericht zwei Anklagen der Staatsanwaltschaft zugelassen. Damit ist der Weg für den umfangreichen Prozess gegen die Beschäftigten der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen frei.
Angeklagt sind insgesamt 13 Justizbeamte. Zu ihnen gehören die frühere Leiterin der Justizvollzugsanstalt und ihre Stellvertreterin. Außerdem muss sich die Anklage gegen elf Mitglieder einer Sicherungsgruppe vor Gericht verantworten. Die Vorwürfe richten sich damit gegen Beschäftigte in unterschiedlichen Funktionen innerhalb der Haftanstalt.
Mit der Zulassung der Anklagen steht fest, dass sich das Landgericht mit den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfen in einer öffentlichen Hauptverhandlung befassen wird. Wann welche einzelnen Fälle verhandelt werden, ist aus den vorliegenden Informationen nicht bekannt. Fest steht bislang der angesetzte Beginn am 7. Januar.
170 Fälle mit mehr als 100 Gefangenen
Nach den Vorwürfen sollen mehr als 100 Gefangene in insgesamt 170 Fällen rechtswidrig behandelt worden sein. Ein zentraler Bestandteil der Anklage betrifft die Unterbringung in besonders gesicherten Zellen. Die Gefangenen sollen dort zu lange eingeschlossen worden sein.
Darüber hinaus geht es um Schikanen und mutmaßliche körperliche Misshandlungen. Die Vorwürfe umfassen somit sowohl den Umgang mit der Unterbringung in gesicherten Hafträumen als auch das Verhalten gegenüber den betroffenen Gefangenen. Nach Medienberichten sollen die Beschuldigten Gefangene in besonders gesicherte Zellen gesperrt und sie dort über die zulässige Dauer hinaus festgehalten haben.
Die Zahl der genannten Fälle und der betroffenen Gefangenen macht deutlich, dass sich das Verfahren nicht auf einen einzelnen Vorgang bezieht. Gegenstand der Hauptverhandlung sind vielmehr zahlreiche Vorgänge, die unterschiedlichen Gefangenen zugeordnet werden. Im Prozess soll deshalb geklärt werden, wie sich die jeweiligen Fälle ereignet haben.
51 Verhandlungstage zunächst geplant
Für die Hauptverhandlung sind zunächst 51 Termine angesetzt. Damit ist ein umfangreicher Prozess vor dem Landgericht Augsburg vorgesehen. Die Zahl der geplanten Verhandlungstage steht im Zusammenhang mit der großen Zahl der vorgeworfenen Fälle und der mehr als 100 betroffenen Gefangenen.
Im Mittelpunkt wird die Frage stehen, welche Vorgänge den einzelnen Angeklagten zugerechnet werden können. Das Gericht soll die jeweiligen Vorwürfe prüfen und klären, welche Verantwortung die frühere Leiterin, ihre Stellvertreterin sowie die elf Mitglieder der Sicherungsgruppe jeweils getragen haben sollen. Weitere Einzelheiten zum konkreten Ablauf der Beweisaufnahme liegen bislang nicht vor.
Auch die genaue Reihenfolge, in der die einzelnen Vorwürfe und betroffenen Gefangenen im Verfahren zur Sprache kommen, ist aus dem vorliegenden Material nicht ersichtlich. Der festgelegte Beginn und die Zahl der zunächst geplanten Verhandlungstage geben jedoch den zeitlichen Rahmen für den Prozess vor.
Vorwürfe müssen im Prozess geprüft werden
Die Anklagevorwürfe sind bislang nicht durch ein Urteil bestätigt. Im Verfahren wird zu prüfen sein, ob und in welchem Umfang sich die behaupteten Misshandlungen, Schikanen und rechtswidrigen Unterbringungen tatsächlich ereignet haben. Ebenso muss geklärt werden, welche Rolle die einzelnen Angeklagten in den jeweiligen Fällen gespielt haben.
Für alle 13 Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Das gilt auch für die frühere Gefängnisleiterin, ihre Stellvertreterin und die elf Angehörigen der Sicherungsgruppe. Erst die Hauptverhandlung kann ergeben, ob sich die Vorwürfe bestätigen und welche rechtlichen Folgen sich daraus ergeben.
Mit dem Prozessbeginn am 7. Januar erreicht die Aufarbeitung der Vorwürfe gegen Beschäftigte der JVA Augsburg-Gablingen die gerichtliche Hauptphase. Das Landgericht Augsburg wird sich dabei mit den 170 genannten Fällen und der Behandlung von mehr als 100 Gefangenen befassen. Zunächst sind dafür 51 Verhandlungstage vorgesehen.

