Der FC Augsburg ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer Geldstrafe in Höhe von 92.000 Euro belegt worden. Anlass ist das DFB-Pokalspiel am 4. Februar 2025 beim VfB Stuttgart, bei dem es im Augsburger Gästeblock zu massiven Verstößen gegen die Stadionordnung kam.
Laut DFB wurden insgesamt 19 Raketen und 35 bengalische Feuer von Anhängern des FCA gezündet. Die Vorfälle führten zu einer Anklage durch den DFB-Kontrollausschuss, das Verfahren wurde im Einzelrichterentscheid abgeschlossen.
Der FC Augsburg kann bis zu 30.500 Euro der verhängten Summe für Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Gewaltprävention einsetzen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt – es ist damit rechtskräftig.

