Die Bundesregierung hat ihren 10-Punkte-Plan zum Kampf gegen Sozialleistungsmissbrauch konkretisiert. Kernpunkt sind ein engerer Datenaustausch und neue gesetzliche Regelungen, wie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Staatssekretärin Leonie Gebers (SPD) am Mittwoch bei Vorstellung des Plans sagten.
Bereits seit rund zwei Monaten werden Jobcenter nach Angaben des BMAS automatisch informiert, wenn sich der aufenthaltsrechtliche Status eines Leistungsbeziehers ändert. Wird etwa die Arbeitnehmerfreizügigkeit entzogen, erhält das Jobcenter künftig eine sogenannte Push-Nachricht und kann prüfen, ob Leistungen angepasst oder eingestellt werden müssen. Bislang mussten die Behörden entsprechende Informationen teilweise selbst abfragen.
Der automatisierte Datenaustausch soll künftig grundsätzlich eine größere Rolle im Kampf gegen Leistungsmissbrauch spielen. Auch ein automatisierter Informationsaustausch über bestehende Haftbefehle soll aufgebaut werden.
Neu konkretisiert wurde zudem die geplante Regelung für Menschen, die sich nach einer rechtskräftigen Verurteilung dem Haftantritt entziehen. Leistungen aus dem Bürgergeld und der Grundsicherung sollen künftig ausgeschlossen werden, wenn gegen eine Person ein Haftbefehl wegen des Entzugs vom Haftantritt vorliegt. Dafür soll das Sozialgesetzbuch II und XII geändert werden. Nach Angaben des BMAS soll ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren in Kürze beginnen. Die Behörden sollen zugleich automatisch erfahren, wenn ein entsprechender Haftbefehl erlassen wird.
Auch beim Vorgehen gegen missbräuchliche Berufungen auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit will die Bundesregierung die Behörden stärker anleiten. Die Ministerien kündigten neue fachliche Weisungen und Handlungshinweise für Jobcenter und Ausländerbehörden an. Hintergrund sind unter anderem Fälle, in denen Menschen nur wenige Stunden arbeiten und dadurch Ansprüche auf Sozialleistungen entstehen. Bei sehr geringer Wochenarbeitszeit, etwa 15 Stunden, sollen die Behörden künftig intensiver prüfen, ob tatsächlich ein reguläres Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder eine Scheinbeschäftigung besteht. Zugleich betonte das Ministerium, dass es sich weiterhin um Einzelfallprüfungen handeln müsse.
Auf EU-Ebene will die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die missbräuchliche Nutzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und von Sozialleistungssystemen ausdrücklich als Missbrauchstatbestand berücksichtigt wird. Fälle, in denen durch minimale Beschäftigungen Sozialleistungsansprüche ausgelöst würden, müssten auch auf europäischer Ebene verhindert werden. Die Bundesregierung wolle dazu auf die Europäische Kommission zugehen, hieß es bei der Vorstellung der neuen Maßnahmen am Mittwoch.
Bereits seit dem 1. Juli gilt außerdem eine neue Arbeitgeberhaftung im Bereich des SGB II. Arbeitgeber können demnach für zu Unrecht gezahlte Sozialleistungen haften, wenn Beschäftigte beispielsweise nicht oder nicht vollständig bei der Sozialversicherung gemeldet wurden und deshalb unberechtigt Leistungen bezogen haben. Nach Angaben des BMAS soll diese Regelung nun auch auf die Grundsicherung nach dem SGB XII ausgeweitet werden. Zudem wurde die Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit verbindlicher geregelt: Die Jobcenter sollen Verdachtsfälle melden, während der Zoll die Jobcenter über die Ergebnisse seiner Prüfungen informiert.
Die Bundesregierung will außerdem die Bundesagentur für Arbeit im Kampf gegen organisierten Leistungsmissbrauch mit einem zentralen Kompetenzzentrum und fünf regionalen Stellen stärken.
Ein Schwerpunkt bleibt außerdem der Umgang mit sogenannten “Schrottimmobilien”. Das BMI verwies darauf, dass kriminelle Strukturen teilweise stark überbelegte oder kaum bewohnbare Immobilien nutzen, um überhöhte Mietzahlungen aus Sozialleistungen zu erzielen. Eine bereits im Bundestag beratene Novelle des Baugesetzbuchs soll Kommunen unter anderem durch erleichterte Vorkaufsrechte und in besonders schweren Fällen durch Enteignungsmöglichkeiten ein stärkeres Vorgehen ermöglichen.
Ausgebaut werden soll auch die Beratung von Menschen, die Opfer von Arbeitsausbeutung werden. Das bestehende Beratungsangebot “Faire Mobilität” soll erweitert werden. Zusätzlich ist eine gesetzliche Regelung geplant, mit der Opfer von Arbeitsausbeutung, die gegen Täter aussagen und damit eine Strafverfolgung ermöglichen, insbesondere während eines Strafverfahrens sozial abgesichert werden sollen.
Der Aktionsplan war am Mittwochmorgen vom Bundeskabinett beschlossen worden und umfasst insgesamt zehn Handlungsfelder, er richtet sich insbesondere gegen organisierten Sozialleistungsmissbrauch im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung. Arbeitsstaatssekretärin Leonie Gebers betonte bei der Pressekonferenz zugleich, dass die Bundesregierung weiterhin auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sei. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU solle nicht grundsätzlich infrage gestellt werden. Vorgegangen werden solle vielmehr gegen deren missbräuchliche Ausnutzung und gegen die Ausbeutung von Beschäftigten, hieß es im Innenministerium.

