Die Bundespolizeiinspektion Freilassing hat im Jahr 2025 in ihrem Zuständigkeitsbereich, der die Landkreise Berchtesgadener Land, Traunstein, Mühldorf am Inn und Altötting umfasst, 3.561 unerlaubte Einreisen registriert. Diese Zahl liegt unter dem Vorjahreswert von 5.018 und reflektiert den allgemeinen Trend rückläufiger unerlaubter Einreisen nach Deutschland.
Intensivierung der Grenzkontrollen
Die Kontrolle und Fahndung wurden im Berichtszeitraum verstärkt. Besonders im August zählte die Polizei mit 400 Feststellungen die meisten unerlaubten Einreisen. Flüchtlinge afghanischer Staatsangehörigkeit machten mit 486 Feststellungen den größten Anteil aus, gefolgt von syrischen und ukrainischen Staatsangehörigen.
Verkehrstransport als Hauptweg
Die Mehrheit der unerlaubten Einreisen (1.829 Personen) wurde im Straßenverkehr festgestellt, wobei 894 Personen die Einreise per Bus und 717 per Auto versuchten. Im Schienenverkehr wurden 1.717 unerlaubte Einreisen verzeichnet. Die stärksten Kontrollstellen lagen an der BAB 8 und der Freilassinger Saalbrücke. 2025 führte die Bundespolizeiinspektion Freilassing 2.941 Zurückweisungen durch, hauptsächlich nach Österreich.
Rückgang bei Schleusern und steigende Fahndungstreffer
Im Jahr 2025 wurden 230 Schleuser identifiziert, ein Rückgang gegenüber 331 im Vorjahr. Die Kollaboration mit der Staatsanwaltschaft Traunstein führte zu umfangreichen Ermittlungen und Festnahmen. Gleichzeitig stieg die Anzahl der Fahndungstreffer auf 6.723, darunter 874 Haftbefehle. Die Beamten brachten 8.624 Straftaten zur Anzeige, darunter Betäubungsmitteldelikte, Urkundenfälschungen und Straßenverkehrsdelikte.
Der Inspektionsleiter, Leitender Polizeidirektor Ludger Otto, hebt hervor, dass trotz des Rückgangs der unerlaubten Einreisen die Zahlen weiterhin hoch seien. “Auch die Intensivierung der Grenzkontrollen im Mai letzten Jahres hat hierzu einen Beitrag geleistet”, so Otto.
Reisende werden daran erinnert, die benötigten Dokumente bereitzuhalten, um Kontrollen zu beschleunigen. Dazu zählen ein gültiger Reisepass oder Personalausweis sowie gegebenenfalls ein Aufenthaltstitel oder Visum.




