Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hat die Einigung der schwarz-roten Koalition auf schnellere Genehmigungen für Infrastrukturmaßnahmen begrüßt.
Autobahn-Baustelle (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
“Mit dem Infrastrukturgesetz vollziehen wir jetzt einen Paradigmenwechsel”, erklärte der CDU-Politiker. “Wir definieren klar, welche Infrastruktur für Deutschland strategisch bedeutsam ist, und geben ihr in Abwägungsentscheidungen ein angemessenes Gewicht.”
Für leistungsfähige Verkehrswege, wirtschaftliche Stärke und eine verteidigungsfähige Infrastruktur brauche man “moderne Planungs- und Genehmigungsverfahren”, so Schnieder. “Genau das erreichen wir mit dem Infrastrukturzukunftsgesetz.”
Er freue sich, dass das Gesetz am Freitag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten werden könne. Zuvor hatten die SPD und das Umweltministerium unter Leitung von Carsten Schneider (SPD) ihre Blockade aufgegeben. Weil durch das Gesetz der unmittelbare Naturschutzausgleich bei bestimmten Bauvorhaben entfallen soll und Klagerechte von Umweltverbänden eingeschränkt werden, sollte durch ein ergänzendes “Naturflächenbedarfsgesetz” verhindert werden, dass die Natur in Deutschland künftig immer weniger Platz zur Verfügung hat. Doch das “Naturflächenbedarfsgesetz” wird derzeit vonseiten der Union blockiert.
Verkehrsminister Schnieder beteuerte nun, in keiner Weise würden im Infrastrukturzukunftsgesetz Umweltstandards abgesenkt. Die Folgen des Gesetzes bewertet ein von der Bundesregierung eingesetztes wissenschaftliches Beratungsgremium anders. Mit dem Gesetz erreiche die Beschleunigungsgesetzgebung “eine neue Qualität, die nun dezidiert auf Kosten von Natur- und Umweltschutz geht”, schrieb der Sachverständigenrat für Umweltfragen zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf. “Dies ist in Anbetracht des schlechten Naturzustands und der weiterhin unbewältigten ökologischen Probleme, vor allem des anthropogenen Klimawandels und des Biodiversitätsverlusts, hoch problematisch.”
Eine mit Nachhaltigkeitszielen nicht kompatible Infrastrukturentwicklung werde weitergeführt und sogar mit Vorrang gegenüber dem Umwelt- und Naturschutz ausgestattet, erklärten die Experten. Statt den Stand des Wissens zur Implementation von Gesetzen und den Möglichkeiten zügiger Implementation zu berücksichtigen, folge die Bundesregierung einer zweifelhaften symbolischen Handlungsdynamik. “Diese birgt das Risiko, am Ende nur wenig zur Beschleunigung beizutragen, jedoch das Umweltschutzniveau herabzusetzen.”
Im parlamentarischen Verfahren wurde der Regierungsentwurf an einigen Stellen verändert. “Dazu gehören unter anderem die Einführung einer Stichtagsregelung, die Erweiterung der Ersatzgeldmöglichkeit für Energieinfrastrukturvorhaben sowie die Ausweitung des überragenden öffentlichen Interesses auf systemkritische Schifffahrtsanlagen und wichtige Maßnahmen des Hochwasser- und Küstenschutzes”, erklärte Schnieder.

