Bundespolizei nimmt zwei Fernbusreisende am Grenzübergang Hörbranz fest
Zwei Männer sind am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) von der Bundespolizei aufgegriffen und in Gewahrsam genommen worden. Die Kontrollen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen förderten bei einem 23-jährigen indischen Staatsangehörigen ein mutmaßlich erschlichenes Visum zutage, der daraufhin wegen versuchter unerlaubter Einreise und Visaerschleichung angezeigt wurde. Ein 35-jähriger Ukrainer wurde entdeckt, weil gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefefehl vorlag; er musste eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Indischer Reisender mit gefälschtem Visum
Bei einer Kontrolle am Dienstagabend überprüften Bundespolizisten die Insassen eines Fernreisebusses mit der Route Mailand–München. Ein 23-jähriger Mann legte einen Reisepass mit einem griechischen Visum für einen touristischen Kurzaufenthalt vor. Die Einreisestempel zeigten jedoch, dass der Mann erst am Vortag per Flugzeug in Italien eingereist war.
Auf Befragen machte der Mann zunächst widersprüchliche Angaben: Zuerst sagte er, er wolle das Oktoberfest in München besuchen, später gab er an, seinen Flug von Italien nach Griechenland verpasst zu haben. Schließlich gestand er, einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland anzustreben und bei der Visumsbeantragung bewusst falsche Angaben gemacht zu haben.
Die Bundespolizisten annullierten das Visum, belegten den 23-Jährigen mit einem vierjährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik und ließen ihn eine Sicherheitsleistung von 1.100 Euro für die Rückführungskosten hinterlegen. Am Mittwochnachmittag wurde der Mann dem Amtsgericht Kempten vorgeführt und anschließend in die Abschiebehafteinrichtung Eichstätt eingeliefert. Von dort aus soll er in sein Heimatland zurückgewiesen werden.
Ukrainer wegen unerledigter Schulden und Haftbefehl in Haft
In der Nacht auf Mittwoch kontrollierten Beamte einen weiteren Fernbusreisenden auf der Strecke Mailand–Bialystok. Der 35-jährige Ukrainer wies sich mit Reisepass und deutschem Aufenthaltstitel aus. Bei der Prüfung stellte sich jedoch heraus, dass die Aufenthaltserlaubnis bereits im März 2025 durch das Ausländeramt Fürstenfeldbruck für ungültig erklärt worden war. Zudem ergab die Fahndungsabfrage einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I wegen Trunkenheit im Verkehr.
Die Bundespolizisten zeigten den Mann wegen versuchter unerlaubter Einreise an und stellten seinen Reisepass sicher. Da er die ausstehenden Justizschulden von über 4.000 Euro nicht begleichen konnte, wurde er noch am selben Nachmittag zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Kempten eingeliefert.
Dieser Artikel basiert auf einer offiziellen Polizeimeldung. Für die sprachliche Überarbeitung wurde künstliche Intelligenz eingesetzt.

