In Ortenburg in der Färberstraße sind innerhalb eines Monats zweimal Fassaden und Tore eines Gebäudes mit Graffiti beschmiert worden. Bei der ersten Tat Anfang August wurden zwei Sektionaltore mit einem volksverhetzenden Schriftzug besprüht, Ende August/Anfang September wurde an derselben Stelle ein unvollständiger Schriftzug in gelber Farbe auf eine Hausmauer gesprüht; der Gesamtschaden wird jeweils im unteren vierstelligen Eurobereich geschätzt. Die Kriminalpolizei Passau hat die Ermittlungen übernommen und bittet die Bevölkerung um Hinweise.
Erste Tat mit volksverhetzendem Schriftzug
Die erste Sachbeschädigung ereignete sich zwischen Mittwoch, 5. August, 22.45 Uhr, und Donnerstag, 6. August, 8.30 Uhr. Ein bislang unbekannter Täter besprühte nach Angaben der Polizei zwei Sektionaltore mit einem volksverhetzenden Schriftzug. Der daraus entstandene Schaden wird auf einen Betrag im unteren vierstelligen Bereich geschätzt. Die Polizei nahm Ermittlungen wegen Sachbeschädigung sowie des Verwendens eines volksverhetzenden Schriftzugs auf.
Erneute Beschädigung am selben Objekt
Im Zeitraum von Sonntag, 6. September, 19.15 Uhr, bis Montag, 7. September, 10.00 Uhr, wurde am selben Objekt erneut Graffiti festgestellt. Dabei war ein unvollständiger Schriftzug in gelber Farbe auf eine Hausmauer gesprüht worden. Auch für diese Tat schätzt die Polizei den Schaden auf einen niedrigen vierstelligen Betrag. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass beide Sachbeschädigungen von denselben bislang unbekannten Tätern begangen wurden.
Die Kriminalpolizei Passau bittet Personen, die im genannten Zeitraum, insbesondere in der Färberstraße oder in den umliegenden Straßen, verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben oder sonstige sachdienliche Wahrnehmungen machen konnten, um entsprechende Hinweise.
Der Eigentümer des beschädigten Gebäudes hat für Hinweise, die zur Ermittlung der bislang unbekannten Täter führen, eine private Belohnung in Höhe von 500 € ausgelobt. Die Belohnung werde “nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt” und gelte “ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört”, teilt die Polizei mit.
Dieser Artikel basiert auf einer offiziellen Polizeimeldung. Für die sprachliche Überarbeitung wurde künstliche Intelligenz eingesetzt.

