58-jährige Fahrerin schleudert auf nasser A8 bei Augsburg gegen Leitplanke – 32-Jährige bei Zusammenstoß leicht verletzt, 58-Jährige schwer verletzt

Alfred Ingerl
2 Minuten Lesezeit

Unfall auf A8 bei Augsburg-West: Zwei Autos kollidieren nach Schleudern

Auf der A8 in Fahrtrichtung München kam es am Donnerstagnachmittag zwischen der Anschlussstelle Neusäß und der Ausfahrt Augsburg-West zu einem Verkehrsunfall, bei dem zwei Personen verletzt wurden. Eine 58-jährige Autofahrerin geriet in der Ausfahrt wegen nasser Fahrbahn ins Schleudern, prallte gegen die rechte Leitplanke und stieß anschließend mit dem Fahrzeug einer 32-jährigen Frau zusammen.

Verlauf des Unfalls und Folgen

Gegen 16:15 Uhr wollte die 58-Jährige am Autobahnkreuz Augsburg-West auf die B17 Richtung Süden auffahren und nutzte dabei den rechten von zwei Fahrstreifen in der Ausfahrt. Nachdem ihr Wagen auf der nassen Fahrbahn ins Schleudern geraten war, schlug er gegen die rechte Leitplanke. Durch den Aufprall ragte das Auto mit der Fahrzeugfront in den linken Ausfädelungsstreifen und kollidierte dort mit dem Wagen der 32-Jährigen.

Die 58-Jährige wurde schwer verletzt und zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Die 32-Jährige erlitt leichte Verletzungen und wurde ebenfalls in ein Krankenhaus eingeliefert. Für die Bergungs- und Aufräumarbeiten blieb die Ausfahrt des Autobahnkreuzes Augsburg-West in Richtung B17 etwa drei Stunden gesperrt. Der Gesamtschaden wird auf rund 24.000 Euro geschätzt.

Ermittlungen laufen

Die Autobahnpolizei Gersthofen hat die Ermittlungen aufgenommen und führt sie unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall sowie wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung gegen die 58-jährige Fahrerin. Beide Beteiligte besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.

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Dieser Artikel basiert auf einer offiziellen Polizeimeldung. Für die sprachliche Überarbeitung wurde künstliche Intelligenz eingesetzt.

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Alfred Ingerl ist freier Redakteur aus dem Bereich Blaulicht für Augsburg, Bayerisch-Schwaben und Bayern.