Der FC Augsburg muss in den kommenden beiden Bundesligaspielen auf Innenverteidiger Juma Bah verzichten. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Abwehrspieler nach seiner Roten Karte gegen den 1. FC Union Berlin für zwei Meisterschaftsspiele gesperrt.
Bah war in der Bundesligapartie gegen Union Berlin in der 63. Minute des Feldes verwiesen worden. Das DFB-Sportgericht wertete sein Vergehen als rohes Spiel gegen einen Gegenspieler und verhängte im Einzelrichterverfahren nach Anklage durch den DFB-Kontrollausschuss eine Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen.
Juma Bah im DFB-Pokal spielberechtigt
Die Sperre gilt ausschließlich für Meisterschaftsspiele. Im DFB-Pokalspiel des FC Augsburg bei der SG Sonnenhof Großaspach darf der Verteidiger daher eingesetzt werden. Bis zum Ablauf der Sperre ist Bah auch für sämtliche weiteren Meisterschaftsspiele seines Vereins nicht spielberechtigt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Für den FC Augsburg bedeutet die Entscheidung, dass Trainer Manuel Baum in den nächsten beiden Bundesligabegegnungen auf den Innenverteidiger verzichten muss.
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