Allerheiligen in Augsburg: Verkehrsregeln und Friedhofszeiten

Symbolbild, KI-generiert
Presse Augsburg
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Rund um Allerheiligen gelten an mehreren Augsburger Friedhöfen vom 30. Oktober bis einschließlich 1. November besondere Verkehrs- und Parkregeln. Für die städtischen Friedhöfe ändern sich ab 3. November außerdem die Öffnungszeiten.

Verkehrsregeln und Parkmöglichkeiten

Westfriedhof: Die Graf-Bothmer-Straße, die Straße „Hinter den Gärten“ und der Mittlere Weg werden von der Stadtberger Straße zur Straße „Hinter den Gärten“ als Einbahnstraßen ausgewiesen. Auf der Westseite der Wilhelm-Wörle-Straße, auf der Nordseite der Pater-Roth-Straße zwischen Koboldstraße und Wilhelm-Wörle-Straße, auf der Westseite der Ulrich-Schwarz-Straße sowie auf der Nordseite der Straße „Am Pferseer Feld“ gilt ein Parkverbot. Der Bereich vor dem Haupteingang wird für Fahrzeuge gesperrt. Die Parkmöglichkeiten rund um den Friedhof sind begrenzt.

Nordfriedhof: Auf der Ostseite der Hirblinger Straße zwischen Hausnummer 24 und der Einmündung der Thomas-Breit-Straße, auf der Westseite des Talwegs sowie auf dem Gablinger Weg darf nicht geparkt werden. Parkmöglichkeiten bestehen unter anderem auf der Ostseite des Talwegs und auf dem Parkplatz am Gablinger Weg.

Alter Ostfriedhof: In der Stätzlinger Straße wird in Höhe des Friedhofseingangs auf etwa 30 Metern sowie auf der Westseite der Zufahrtsstraße im Bereich der Kurt-Schumacher-Straße eine Kurzparkzone eingerichtet. Die Höchstparkdauer beträgt eine Stunde, eine Parkscheibe ist erforderlich.

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Neuer Ostfriedhof: Der Parkplatz neben dem Haupteingang kann genutzt werden. Außerdem ist der Friedhof mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

Friedhof Hermanstraße: Auf der Nordseite der Ladehofstraße gilt eine zweistündige Kurzparkzone mit Parkscheibenpflicht.

Friedhof Göggingen: Parkmöglichkeiten gibt es auf dem Parkplatz am Friedhofweg sowie in der Parkbucht entlang der Apprichstraße.

Neuer Friedhof Haunstetten: Auf der Westseite der Hopfenstraße zwischen Inninger Straße und Roggenstraße ist das Parken untersagt. Im übrigen Bereich der Hopfenstraße und in der Roggenstraße stehen Parkplätze zur Verfügung.

Winter-Öffnungszeiten der städtischen Friedhöfe

Die kommunalen Friedhöfe – darunter Westfriedhof, Nordfriedhof, Alter und Neuer Ostfriedhof, Alter und Neuer Friedhof Haunstetten sowie die Friedhöfe in Göggingen, Bergheim und Inningen – sind bis einschließlich 2. November von 7 bis 20 Uhr geöffnet.

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Vom 3. November 2026 bis einschließlich 28. Februar 2027 gelten Öffnungszeiten von 8 bis 17 Uhr. Das Betreten sämtlicher städtischer Friedhöfe nach Einbruch der Dunkelheit ist aus Sicherheitsgründen untersagt.

Öffnungszeiten der kirchlichen Friedhöfe

Für die kirchlichen Friedhöfe gelten folgende Zeiten:

  • Protestantischer Friedhof: 1. November von 8 bis 18 Uhr; vom 2. November bis 28. Februar von 8 bis 17 Uhr.
  • Hermanfriedhof: 1. November von 7 bis 19 Uhr; am 2. November von 8 bis 17 Uhr.
  • Katholischer Friedhof in Kriegshaber: Am 1. und 2. November jeweils von 8 bis 17 Uhr.
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