Die Bundespolizei hat für das kommende Wochenende erneut ein zeitlich begrenztes Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an mehreren großen Bahnhöfen in Bayern angeordnet. Die Maßnahme gilt von Freitag, 27. März 2026, 15:00 Uhr bis Sonntag, 29. März 2026, 03:00 Uhr.
Betroffen sind die Hauptbahnhöfe in Aschaffenburg, Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. In diesen Bereichen ist das Mitführen von Waffen sowie gefährlichen Gegenständen strikt untersagt. Dazu zählen unter anderem Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Messer aller Art sowie Hieb-, Stoß- und Stichwaffen.
Die Regelung umfasst sämtliche öffentlich zugänglichen Bereiche der Bahnhöfe, einschließlich Bahnsteigen, Personentunneln und S-Bahn-Haltepunkten. Ziel der Allgemeinverfügung ist es laut Bundespolizei, die Sicherheit im Reiseverkehr zu erhöhen und mögliche Gewalttaten frühzeitig zu verhindern.
Die Einhaltung des Verbots wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrolliert. Bei Verstößen drohen konsequente Maßnahmen: Verbotene Gegenstände können sichergestellt werden, zudem können Zwangsgelder verhängt werden. Auch Platzverweise oder Bahnhofsverbote sind möglich. Unabhängig davon können straf- oder ordnungsrechtliche Verfahren eingeleitet werden.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Mitführen von Waffen in der Öffentlichkeit grundsätzlich strengen gesetzlichen Regelungen unterliegt. Selbst vermeintliche Selbstverteidigungswaffen könnten Risiken erhöhen, Konflikte eskalieren lassen und im Ernstfall gegen den Träger selbst eingesetzt werden. Zudem erschwere das Mitführen von Waffen Einsatzkräften die Einschätzung von Gefahrensituationen.
Die vollständigen Bestimmungen sowie Ausnahmeregelungen sind online auf der Website der Bundespolizei einsehbar. Zusätzlich informieren Aushänge vor Ort Reisende über das temporäre Verbot.
Mit der Maßnahme setzt die Bundespolizei ihre Strategie fort, besonders frequentierte Verkehrsknotenpunkte an Wochenenden gezielt abzusichern.





