Augsburg – Nach öffentlicher Kritik am großangelegten Polizeieinsatz im City Club Augsburg hat das Polizeipräsidium Schwaben Nord weitere Details zum Ablauf und zu den Hintergründen der Maßnahme veröffentlicht. In der öffentlichen Debatte war unter anderem der Vorwurf der Unverhältnismäßigkeit des Einsatzes laut geworden, insbesondere mit Blick auf die Vielzahl unbeteiligter Gäste, die über mehrere Stunden kontrolliert wurden.
Ausgangspunkt des Einsatzes seien anonyme Hinweise gewesen, die die Augsburger Polizei bereits Ende 2024 erreicht hätten. Demnach soll es in einem Club in der Augsburger Innenstadt zu offenem Konsum und Handel mit Betäubungsmitteln gekommen sein. Diese Verdachtsmomente hätten sich laut Polizei im Zuge intensiver und langfristiger Ermittlungen erhärtet. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Augsburg seien daraufhin Durchsuchungsbeschlüsse beim Amtsgericht Augsburg erwirkt worden.
Rund 200 Polizistinnen und Polizisten waren am Samstagabend (31. Januar 2026) im Einsatz, etwa 100 davon im City Club selbst. Nach Angaben der Polizei sei dieser Kräfteeinsatz angesichts der erwarteten Gästezahl sowie der Durchsuchung von insgesamt drei Objekten über mehrere Stockwerke erforderlich gewesen. Das schnelle und überraschende Eindringen in die Räumlichkeiten habe der Sicherung von Beweismitteln und einer eindeutigen Zuordnung von Personen gedient.
Zur Kritik an mangelnder Transparenz erklärt die Polizei, der Durchsuchungsbeschluss sei dem Geschäftsführer unmittelbar beim Betreten der Räumlichkeiten mündlich eröffnet worden. Der schriftliche Beschluss sei nach Abschluss der rund fünfstündigen Maßnahme gegen Unterschrift ausgehändigt worden. Zudem seien alle anwesenden Personen über Lautsprecher über den Grund des Einsatzes und das weitere Vorgehen informiert worden. Nach Beendigung der jeweiligen Maßnahmen habe jede betroffene Person eine schriftliche Rechtsbelehrung erhalten.
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Insgesamt traf die Polizei im Club 263 Personen an, darunter zwei Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren. Trotz des schnellen Zugriffs seien in allen Stockwerken eine mittlere zweistellige Anzahl zunächst nicht zuordenbarer Betäubungsmittel aufgefunden worden. Die Funde hätten sich sowohl in öffentlich zugänglichen Bereichen als auch in nicht öffentlich zugänglichen Räumen befunden.
Ab etwa 21.30 Uhr begannen die Kontrollen der anwesenden Personen nach dem Polizeiaufgabengesetz. Laut Polizei wurden die Kontrollen priorisiert durchgeführt: Zunächst seien die Jugendlichen, anschließend Personen aus dem Außenbereich sowie Menschen mit gesundheitlichen Beschwerden kontrolliert worden. Die ersten Personen hätten die Örtlichkeit bereits um 21.39 Uhr verlassen, die letzte kontrollierte Person um 23.53 Uhr. Während der Maßnahme sei der Zugang zu Toiletten jederzeit möglich gewesen.
Die Durchsuchungen der Personen fanden nach Polizeiangaben in beheizten und blickdichten Zelten im Umfeld des Clubs statt. Bei einem Teil der Personen sei eine weitergehende Durchsuchung erforderlich gewesen, nachdem bereits Betäubungsmittel aufgefunden worden seien oder entsprechendes Verhalten darauf hingedeutet habe. In mehreren Fällen seien dabei am Körper getragene Drogen sichergestellt worden.
Als Ergebnis des Einsatzes wurden laut Polizei eine mittlere zweistellige Zahl an Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Zudem sei ein bestehender Haftbefehl aus einem anderen Verfahren vollstreckt worden. 15 Personen seien vorläufig festgenommen und nach Abschluss der Maßnahmen wieder entlassen worden.
Während des Einsatzes kam es laut Polizei zu einer Widerstandshandlung sowie zu einem tätlichen Angriff auf Einsatzkräfte. Vor dem Club bildete sich zudem eine überwiegend friedliche Spontanversammlung mit rund 90 Teilnehmenden. Gegen einzelne Personen wegen polizeifeindlicher und beleidigender Äußerungen wurden Strafverfahren eingeleitet.
Zuvor hatte der Betreiber des City Clubs den Einsatz als unverhältnismäßig kritisiert und von psychischen Belastungen für Gäste und Mitarbeitende sowie erheblichen wirtschaftlichen Folgen gesprochen. Die Ermittlungen unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Augsburg dauern weiterhin an.
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