Freilassing. Die Bundespolizeiinspektion Freilassing hatte am vergangenen Wochenende (13. bis 15. Februar) alle Hände voll zu tun. Im Rahmen der Ermittlungen wurden fünf Urkundendelikte und mehrere Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz aufgedeckt. Zudem konnten 71 Fahndungstreffer erzielt und acht Haftbefehle vollstreckt werden.
Erfolge bei Grenzkontrollen
Am 13. Februar überprüften die Bundespolizisten in einem grenzüberschreitenden Zug einen 27-jährigen afghanischen Staatsbürger. Seine Personalien ergaben eine Fahndungsausschreibung der Bundespolizeidirektion München. Aufgrund eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots wurde er wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise vorläufig festgenommen und anschließend nach Österreich zurückgewiesen.
Am 14. Februar stellten die Beamten am Bahnhof Freilassing einen 47-jährigen Ägypter fest, der ein bis 2030 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot missachtete. Er wurde ebenfalls nach Österreich zurückgewiesen.
Gefälschte Dokumente und Haftbefehle
Ein 36-jähriger Georgier wurde in einem Einreisezug am Bahnhof Freilassing kontrolliert. Sein Reisepass wies gefälschte Grenzkontrollstempel auf. Gegen ihn lag zudem ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Tübingen vor. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der Haftbefehl zur Aufenthaltsbeendigung außer Vollzug gesetzt. Der Mann wurde per Luftweg nach Georgien zurückgeführt.
Am selben Tag wurde ein 37-jähriger Deutscher aufgrund eines Haftbefehls wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, da er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte.
Ein 46-jähriger Bulgare konnte die Geldstrafe aus einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück nicht zahlen und wurde ebenfalls inhaftiert. Eine 25-jährige Österreicherin konnte eine Geldstrafe verhindern, wurde aber wegen Urkundenfälschung angezeigt.
Weiterer Aktionen am Sonntag
Am 15. Februar kontrollierten die Beamten einen 31-jährigen Moldauer, der seit 55 Tagen unerlaubt im Schengenraum war. Nach vorläufiger Festnahme wurde er nach Österreich abgeschoben. Eine 57-jährige Ungarin wurde wegen eines offenen Haftbefehls inhaftiert, weil sie die Geldstrafe nicht bezahlen konnte.


