Bundespolizei verhängt Waffenverbot an bayerischen Bahnhöfen zur Erhöhung der Sicherheit

Alfred Ingerl
2 Minuten Lesezeit

Die Bundespolizei hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art an mehreren bayerischen Bahnhöfen verbietet. Diese Maßnahme gilt vom 24. Juli 2026, 15:00 Uhr bis zum 26. Juli 2026, 03:00 Uhr und betrifft die Hauptbahnhöfe in München, Nürnberg, Regensburg, Würzburg und Aschaffenburg sowie den Bahnhof München-Ost.

Sicherheitsmaßnahmen an Großbahnhöfen

Die betroffenen Bereiche umfassen alle Gebäudeteile der Bahnhöfe, S-Bahnhaltepunkte, Personentunnel, Bahnsteige und öffentlich zugängliche Ebenen. Die Verfügung soll die Sicherheit des Reiseverkehrs erhöhen und Gewalttaten verhindern. Bundespolizeikräfte werden die Einhaltung des Verbots überwachen. Verstöße können zur Sicherstellung der Gegenstände und zu Zwangsgeldern führen, unabhängig von etwaigen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Platzverweise oder Bahnhofsverbote sind ebenso möglich.

Gefahren und rechtliche Bestimmungen

Waffenrechtliche Bestimmungen regeln das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit. Ohne behördliche Erlaubnis, wie den Kleinen Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen, ist das Tragen solcher Waffen verboten. Die Bundespolizei warnt: „Waffen bieten nur trügerische Sicherheit, erhöhen die Risikobereitschaft und können zur Eskalation von Gewalt beitragen.“ Weiterhin können Waffen die Identifizierung von Tätern und Opfern erschweren und in ungünstigen Fällen gegen den Träger eingesetzt werden. Ihr Einsatz kann lebensbedrohliche Verletzungen verursachen sowie strafrechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Details zur Allgemeinverfügung können auf der Homepage der Bundespolizei eingesehen werden. An beteiligten Bahnhöfen werden Plakate auf die Verfügungen und das Mitführverbot hinweisen.

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Alfred Ingerl ist freier Redakteur aus dem Bereich Blaulicht für Augsburg, Bayerisch-Schwaben und Bayern.