Ex-Verfassungsrichter: Klage gegen „Sondervermögen“ gut möglich

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält das Errichtungsgesetz zum im Grundgesetz verankerten 500 Milliarden Euro umfassenden „Sondervermögen“ für Infrastruktur und Klimaschutz sowie das entsprechende Haushaltsgesetz für verfassungsrechtlich angreifbar.

Bundesverfassungsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

„Hier könnte man wirklich Einwände erheben, dass nicht hinreichend Sorge getragen ist, die Verwendung der Kreditmittel ausreichend präzise zu definieren, insbesondere was die Voraussetzungen der zusätzlichen Investitionen betrifft“, sagte Papier der „Welt am Sonntag“. Die jüngsten Hinweise von Wirtschaftsinstituten, dass mit den Mitteln aus dem sogenannten Sondervermögen auch bestehende Lücken im Kernhaushalt gedeckt werden, zeigten, „dass das Errichtungsgesetz die verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht hinreichend präzisiert, um etwaige Tricksereien zu verhindern“, so der Staatsrechtler. „Die Umsetzung der Grundgesetzänderung ist sicherlich ein Punkt, der rechtlich angreifbar ist.“

Denkbar sei eine abstrakte Normenkontrollklage gegen das Errichtungs- und Haushaltsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht, so Papier: „Dafür bräuchte es aber mindestens ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Die sehe ich nicht.“

Dennoch sollte sich die Bundesregierung nicht zu sicher sein, warnte der Professor: „Es könnte auch eine Landesregierung einen Normenkontrollantrag stellen – und es stehen bekanntlich Wahlen an in den östlichen Bundesländern, die zu grundlegend veränderten Regierungsmehrheiten führen könnten. Dann jedenfalls wäre ein Antrag nicht mehr ausgeschlossen.“

Papier warnte vor einer weiteren Lockerung der Schuldenbremse. „Ich bin ein entschiedener Gegner der weiteren Lockerung der Schuldenbremse für den Kernhaushalt“, sagte der Jurist, auch mit Blick auf das Europarecht. „Ich finde es bemerkenswert, dass vor allem Parteien, die in Migrationsfragen immer wieder auf angeblich zwingende europarechtliche Vorgaben verweisen, das EU-Recht bei Finanz- und Haushaltsfragen ignorieren. Sie sollten die Maastricht-Kriterien kennen.“

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DTS Nachrichtenagentur
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Autor dieses Artikel ist unser Partner, die dts Nachrichtenagentur.

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