Das Amtsgericht Augsburg hat die Durchsuchung der Vereinsräume des theter ensemble e. V. im Zusammenhang mit der Razzia im City Club Ende Januar für rechtswidrig erklärt. Das teilte der Verein am Donnerstag in einer Pressemitteilung mit. Der entsprechende Beschluss des Gerichts datiert auf den 8. Juli.
Die Durchsuchung erfolgte in der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar im Zuge des großangelegten Polizeieinsatzes im City Club. Neben den Clubräumen waren damals auch die Vereins- und Proberäume des theter ensemble betroffen. Der Verein hatte gegen die Maßnahme Beschwerde eingelegt, da es nach eigenen Angaben keinen eigenen Durchsuchungsbeschluss für seine Räumlichkeiten im dritten Stock des Gebäudes gab.

Nach Angaben des Vereins hatten Polizei und Staatsanwaltschaft die Räume dem City Club zugerechnet und öffentlich erklärt, der Durchsuchungsbeschluss für die „Geschäfts- und Nebenräume“ des Clubs habe das gesamte Gebäude umfasst.
Das Amtsgericht widersprach dieser Auffassung nun deutlich. Laut Beschluss sei bereits aus den Ermittlungen vor der Razzia erkennbar gewesen, dass der Theaterverein organisatorisch und rechtlich unabhängig vom City Club sei. Spätestens während der Durchsuchung habe dies zudem durch eine abgeschlossene Tür mit eigenem Klingelschild und entsprechender Beschriftung auf der Hand gelegen. Das Gericht führt nach Angaben des Vereins aus, dass der polizeilichen Argumentation zufolge jeder Raum einem Beschuldigten zugeordnet werden könnte, zu dem dieser theoretisch Zugang hätte – eine Auffassung, der das Gericht ausdrücklich widerspricht.
Die Rechtsanwältin des Vereins, Cornelia McCready, erklärte: „Die Argumente der Polizei, dass das theter ensemble nicht unabhängig vom City Club ist, überzeugten von Anfang an nicht.“
Der Vereinsvorsitzende Gabriel Wech sieht sich durch die Entscheidung bestätigt: „Das Gericht hat nun bestätigt, was für uns von Anfang an klar war: Bei der Durchsuchung unserer Vereinsräumlichkeiten ist es nicht mit rechten Dingen zugegangen. Saubere Polizeiarbeit sieht anders aus.“ Nach Angaben des Vereins liege zudem auch mehr als fünf Monate nach dem Einsatz noch kein Durchsuchungsprotokoll vor.
Vereinsvorsitzende Vanja Pagany erklärte: „Welche Konsequenzen werden Staatsanwaltschaft und Polizei ziehen? Wir hoffen, dass dieses Urteil zu einem Lernprozess führt, damit sich solche Fehler nicht wiederholen.“ Zugleich betonte der Verein, dass die Entscheidung lediglich einen Teil der juristischen Aufarbeitung des Polizeieinsatzes betreffe. Vor allem hinsichtlich der Maßnahmen gegen die Gäste des City Clubs seien weiterhin zahlreiche Fragen offen. „Nachträglich die Rechtswidrigkeit festzustellen macht kaputte Dinge nicht wieder ganz und traumatische Erlebnisse nicht ungeschehen.“
Auch die Betreiber des City Clubs sehen sich nach eigenen Angaben durch den Beschluss bestätigt. Sie gehen davon aus, dass möglicherweise auch weitere Durchsuchungen in der Konrad-Adenauer-Allee 9 sowie in der Augusta-Brauerei rechtswidrig gewesen sein könnten. Mehrere Verfahren von Clubgästen und weiteren Betroffenen seien bereits anhängig. Das aktuelle Urteil könnte nach Einschätzung der Betreiber weitere Betroffene dazu bewegen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Eine Stellungnahme von Polizei oder Staatsanwaltschaft zu dem Beschluss lag zunächst nicht vor.

