Im Badesee Lechfeld und im angrenzenden „U-Weiher“ ist bei Karpfen das Koikarpfen-Herpesvirus (KHV-1) festgestellt worden. Das Veterinäramt hat den Erreger nachgewiesen und gemeinsam mit dem Fischereiverein Aindling Maßnahmen vereinbart, um eine weitere Ausbreitung einzudämmen. Für Badegäste besteht nach Behördenangaben keine Gefahr.
Das als Karpfenherpesvirus 3 (CyHV3) bekannte Virus befällt sowohl Koikarpfen als auch Nutzkarpfen. Die Erkrankung kann bei den Fischen schwer verlaufen und mit hohen Verlusten einhergehen. Für Menschen ist das Virus jedoch ungefährlich.
Da es sich um eine meldepflichtige Tierseuche handelt, müssen auffällige Krankheits- oder Todesfälle bei Koi- und anderen Karpfen dem Veterinäramt gemeldet werden.
Maßnahmen gegen weitere Ausbreitung
Um eine Verbreitung des Erregers zu verhindern, arbeitet das Veterinäramt eng mit dem Fischereiverein Aindling zusammen, der den Badesee Lechfeld und den benachbarten U-Weiher bewirtschaftet. Welche konkreten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, wurde zwischen den Beteiligten abgestimmt.
Das Koikarpfen-Herpesvirus wurde erstmals 1997 bei Koikarpfen in Israel, den USA und Europa nachgewiesen. Inzwischen ist der Erreger weltweit verbreitet. Auch in Deutschland kam es in den vergangenen Jahren wiederholt zu teils erheblichen Verlusten in Koi- und Nutzkarpfenbeständen sowie bei Wildkarpfen.

